Eine weitere Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung gegen die bereits inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) aus Vlotho ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte mit einem am 11. Juni bekanntgegebenen Beschluss vom 30. Mai (AZ: 4 RVs 37/18) das Urteil des Landgerichts Detmold von November 2017, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht hatte Haverbeck wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu 14 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt (AZ: 25 Ns 44/17). Die von der Angeklagten gegen diese Entscheidung eingelegte Revision verwarf das Oberlandesgericht als unbegründet.

Oberlandesgericht Celle weist Revision zurück

Aufgrund einer weiteren Verurteilung sitzt Haverbeck bereits seit dem 7. Mai in Bielefeld im Gefängnis. Das Oberlandesgericht Celle hatte Ende Januar die Revision der Holocaust-Leugnerin gegen ein Urteil des Landgerichts Verden zurückgewiesen, das sie zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Weil sie zum Antritt dieser Strafe Anfang Mai nicht erschienen war, hatte die Staatsanwaltschaft Verden Haftbefehl gegen Haverbeck entlassen, die daraufhin von der Polizei festgenommen wurde.

In dem jetzt durch das Oberlandesgericht Hamm abgeschlossenen Verfahren ging es um zwei erstinstanzliche Verurteilungen durch die Amtsgerichte Bad Oeynhausen und Detmold aus den Jahren 2016 und 2017 (AZ 85 Ds 197/16 und AZ: 2 Ds 1203/16). Haverbeck hatte 2014 unter anderem auf ihrer Internetseite behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern nur ein Arbeitslager gewesen sei. Nach einer Gerichtsverhandlung im September 2016 hatte sie im Amtsgericht Detmold Schreiben an Pressevertreter und Zuhörer verteilt, in denen sie erneut den Holocaust leugnete und ein Vernichtungslager in Auschwitz in Abrede stellte.

Das Leugnen des Holocausts sowie der "unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vorgenommenen Vernichtung von Juden" in Auschwitz seien strafbare Handlungen im Sinne des Straftatbestandes der Volksverhetzung, erklärte das Oberlandesgericht Hamm. Die Schriften der Angeklagten seien "geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören". Da es sich bei dem Unrecht der Massenvernichtung um eine geschichtlich erwiesene Tatsache handele, könne sich Haverbeck bei ihren Äußerungen nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen, erklärten die Richter. Zudem habe die Angeklagte vorsätzlich gehandelt.

Die Holocaust-Leugnerin stand bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vor Gericht, neben Detmold und Verden auch in Hamburg und Berlin. Gegen die dort verhängten Haftstrafen legte sie ebenfalls Berufung ein. Die Angeklagte hatte zusammen mit ihrem inzwischen gestorbenen Mann das "Collegium Humanum" in Vlotho als Treffpunkt für Holocaust-Leugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet geleitet. Die in den 1960er Jahren gegründete rechtsextreme Vereinigung und deren Teilorganisation "Bauernhilfe e.V." wurden 2008 verboten.