Das Superintendentenamt im evangelischen Kirchenkreis Düsseldorf soll ab dem 1. Dezember hauptamtlich sein. Die rund 140 Abgeordneten der Düsseldorfer Kirchengemeinden und Einrichtungen sprachen sich auf ihrer Frühjahrssynode mit einer Zweidrittelmehrheit für die Änderung aus, wie die evangelische Kirche in der Stadt am 29. April mitteilte. Grund sei die Aufgabenfülle, die im Superintendentenamt in einer Großstadt und einem großen Kirchenkreis wie Düsseldorf anfällt. Die bisher erforderliche Entlastungspfarrstelle falle dann weg.

Nach dem Synodenbeschluss muss den Angaben nach die rheinische Landeskirche noch zustimmen. Danach wird die Superintendentenstelle im Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland ausgeschrieben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist dabei die Wahlfähigkeit nach dem Pfarrstellengesetz der zweitgrößten Landeskirche. Möglich ist dies auch für Bewerber aus anderen Landeskirchen. Die Wahl für eine Amtszeit von acht Jahren soll voraussichtlich zur Herbstsynode im November stattfinden, wie der Kirchenkreis mitteilte.