Berlin (epd). Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Wer schon in Rente ist, kann sie ebenso bekommen wie Neurentner. Sie ist eines der wichtigsten Anliegen der SPD und soll Menschen besserstellen, die viel gearbeitet, aber wenig verdient haben. Die Union hat Einkommensprüfungen und -grenzen durchgesetzt.
Nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) werden rund 1,3 Millionen Menschen Grundrente bekommen, 70 Prozent von ihnen Frauen. Wer nur Minijobs hatte, erhält den Rentenzuschlag aber nicht. Die Grundrente wird automatisch berechnet und ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Antrag ist nicht nötig.
Festlegung der allgemeinen Rahmenbedingungen
Erste Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung, also Arbeitsjahre, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Den vollen Grundrenten-Zuschlag gibt es aber erst mit 35 Beitragsjahren und auch höchstens für diese 35 Jahre.
Zweitens muss das Einkommen, das für die Grundrentenzeiten zählt, zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens für diese Jahre liegen, also umgerechnet 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte für die Rentenberechnung ergeben. Das Arbeitsministerium hat errechnet, dass der durchschnittliche Zuschlag bei rund 75 Euro im Monat liegen dürfte. Im Höchstfall kann die Grundrente knapp 405 Euro betragen. Dabei handelt es sich um sehr geringe Renten, die heute durch die Grundsicherung aufgestockt werden.
Schließlich gibt es Einkommensgrenzen, bis zu denen die volle Grundrente gezahlt wird. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt 1.250 Euro, für Eheleute und Lebenspartner 1.950 Euro im Monat. Sind die eigenen Einkünfte höher, wird der über der Grenze liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) und 2.300 Euro (Paare) gibt es in aller Regel keine Grundrente mehr. Zu den Einkünften zählen die eigene Rente und private Altersvorsorge, Kapitalerträge sowie weitere Einnahmen, etwa aus Vermietung. Finanzämter und Rentenversicherung sollen die Daten über die Einkünfte automatisch und jährlich abgleichen.
Anrechenbarkeit auf andere Leistungen
Auf Sozialleistungen wie das Wohngeld soll der Grundrenten-Zuschlag nicht vollständig angerechnet werden, damit die Betroffenen keine Nachteile haben. Denn das Wohngeld sinkt, wenn das Einkommen steigt.
Wer 33 Beitragsjahre nachweisen kann und eine Rente wegen gesundheitlicher Probleme (Erwerbsminderungsrente) oder Grundsicherung im Alter bezieht, soll für die Grundrente einen individuell zu berechnenden Freibetrag von 100 bis 216 Euro im Monat geltend machen können. Damit soll für diese langjährigen Beitragszahler mit geringen Renten sichergestellt werden, dass ihr Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.
Die Grundrente soll aus Steuereinnahmen finanziert werden, nicht aus den Beiträgen an die Rentenversicherung. Es ist aber offen, ob Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dafür, wie geplant, auf Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer zurückgreifen kann, weil deren Einführung umstritten ist. Die Kosten für die Grundrente werden im Gesetzentwurf mit rund 1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 angegeben. Sie sollen dauerhaft durch einen jährlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung gedeckt werden.