Hamburg (epd). Mit der Verlesung der Anklageschrift hat am 17. Oktober der Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Bruno D. vor dem Hamburger Landgericht begonnen. Der Angeklagte erschien im Rollstuhl und in Begleitung seiner Tochter und seines Verteidigers vor Gericht, machte zunächst jedoch keine persönliche Aussage. Sein Verteidiger kündigte an, dass D. in der kommenden Woche Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten werde.
Bruno D. hatte während der Ermittlungen in Befragungen durch Polizei und Staatanwaltschaft seine Tätigkeit als SS-Wachmann zugegeben. Sein Mandant stehe zu all diesen Angaben, sagte sein Verteidiger Stefan Waterkamp. Jedoch sehe er keine Schuld bei sich, weil er aktiv niemanden umgebracht habe, sagte der Anwalt in einer zu Beginn der Hauptverhandlung verlesenen Erklärung.
Beihilfe zum Mord in mehr als 5.230 Fällen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in mehr als 5.230 Fällen vor. Bruno D. soll zwischen August 1944 und April 1945 im Konzentrationslager Stutthof (bei Danzig) die Tötung jüdischer Häftlinge "durch bewusste Herbeiführung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen wie Nahrungsentzug und Verweigerung medizinischer Versorgung" unterstützt haben. In dem Verfahren vertreten 14 Verteidiger insgesamt 28 Nebenkläger, darunter Nachfahren von ehemaligen Insassen des KZ Stutthof.
Zu den Aufgaben des zur Tatzeit 17- und 18-jährigen Angeschuldigten gehörte es laut Staatsanwaltschaft im Rahmen des Wachdienstes, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. In Stutthof wurden schätzungsweise 65.000 Menschen umgebracht. Zu den Tötungsmethoden gehörten gezielter Genickschuss, Vergasung mit dem Gift "Zyklon B" und die Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen. Über all dies sei der Angeklagte ohne Zweifel informiert gewesen, heißt es in der Anklage.
D.s Verteidiger Waterkamp warf der Justiz eine "Verfahrensverzögerung von mindestens 60 Jahren" vor. Sein Mandant habe bereits 1975 in einem Sammelverfahren und 1982 in einer Vernehmung als Zeuge umfangreiche Aussagen zu seiner Tätigkeit im KZ Stutthof gemacht. Zu einem Ermittlungsverfahren sei es nicht gekommen.
Einziger Grund, dass D. nun vor Gericht stehe, sei eine Änderung der Rechtssprechung. Erst seit der Verurteilung des KZ-Helfers John Demjanjuk 2011 gerieten auch KZ-Helfer ins Visier der Justiz, denen keine individuellen Verbrechen nachgewiesen werden konnten. In Deutschland laufen nach Recherchen des "Norddeutschen Rundfunks" noch 29 Strafverfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher.
"Eine Frage der Gerechtigkeit"
"Helfer wie D. sorgten dafür, dass keiner aus der Hölle von Stutthof entkommen konnte", sagte Nebenkläger-Vertreter Cornelius Nestler. Seine Mandantin hoffe, dass D. zu einem Dialog über Verantwortung bereit sei. "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit." Im Namen seiner Mandantin Judy Meisel beschrieb er, wie diese als Jugendliche ihrer Mutter zum letzten Mal vor der Gaskammer des KZ begegnete, bevor die Mutter hineingeführt wurde. Meisel überlebte Stutthof und lebt heute in den USA. Die 94-Jährige ist zu schwach, um zum Prozess anzureisen.
Im Gerichtssaal anwesend waren neben den Prozessbeteiligten nur akkreditierte Personen, darunter mehrere Journalisten. Da D. zur Tatzeit zwischen 17 und 18 Jahren alt war, findet das Verfahren vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts statt. Daher gelten auch besondere Prozessbedingungen.
Bis Weihnachten sind elf Verhandlungstermine angesetzt. Im Falle einer Verurteilung D.s müsste zunächst geprüft werden, ob er die Haft antreten kann.