Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz und damit das bundesweit erste Gesetz dieser Art verteidigt. Menschen erlebten Diskriminierung wegen Geschlechts- oder anderer Merkmale auch durch Verwaltung, Schule oder Polizei, sagte Behrendt der "Berliner Zeitung" (24. September). Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen laut Behrendt die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene verbessert werden.

Das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befasse sich mit privatrechtlichen Geschäften und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, aber erstrecke sich nicht auf die Verwaltung. Das Berliner LADG solle diese Lücke füllen.

So sollen Betroffene, die durch eine öffentliche Stelle diskriminiert werden, künftig Schadenersatz und Entschädigung verlangen können. "Außerdem haben wir dann eine Beweiserleichterung", so Behrendt. Zudem gebe es die Möglichkeit der Verbandsklage.

"Wir wollen zu einer Kultur diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns kommen", sagte der Justizsenator weiter. Das Gesetz sei ein Signal an alle, die stärker diskriminiert werden als andere. "Das sind Frauen, die das häufig berichten, aber auch Menschen mit Rassismuserfahrung."

Das LADG war Mitte August auf den Weg gebracht worden und hatte das Abgeordnetenhaus in erster Lesung passiert. Den Plänen zufolge soll das Gesetz 2020 in Kraft treten.