Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat datenschutzrechtliche Bestimmungen der katholischen Kirche kritisiert. "Es muss für Bildjournalisten weiterhin möglich sein, bei Veranstaltungen in Kirchen Aufnahmen zu machen", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am 18. Februar in Berlin. Der Gesamtvorstand des Verbandes fordert die Kirche auf, die Arbeit von Bildjournalisten nach den bewährten Grundsätzen des Presse- und Fotorechts ohne weitere Einschränkungen zu gewährleisten.

Die katholische Kirche versuche derzeit, Bildjournalisten vorzuschreiben, in welcher Weise bei kirchlichen Veranstaltungen fotografiert oder gefilmt werden dürfe. "Die Kirchen sind Teil des gesellschaftlichen Lebens", sagte Überall. "Das muss sich in der Berichterstattung wiederfinden." In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebe es die Beschränkungen nicht. Das Kunsturhebergesetz mit seinen Regelungen zum Presse- und Fotorecht müsse auch in der katholischen Kirche gelten. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, der Sachverhalt müsse zunächst geprüft werden.

Neues Datenschutzgesetz

Bei der Kritik des DJV geht es um das neue Kirchliche Datenschutzgesetz der katholischen Kirche, das im Mai 2018 in allen deutschen Diözesen in Kraft getreten ist. Damit wurde das kirchliche Datenschutzrecht an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst. Der DJV sieht durch die Neuregelung Nachteile für Fotografen und Kamerateams, die von kirchlichen Veranstaltungen berichten. Die DSGVO erlaubt es den Kirchen als anerkannten Religionsgemeinschaften, eigene Datenschutzvorschriften weiter anzuwenden, wenn sie mit der Verordnung in Einklang gebracht werden.

Auf ihrer Internetseite empfiehlt die Bischofskonferenz beispielsweise mit Blick auf Live-Übertragungen von Gottesdiensten, dass bei der Kameraführung darauf geachtet werden solle, dass nicht einzelne Gottesdienstbesucher im Fokus stehen. Dies gelte insbesondere für "bestimmte höchstpersönliche Situationen" wie den Empfang der Kommunion, das innige Gebet oder sichtbare emotionale Reaktionen. Zudem wird gefordert, dass an allen Eingängen schriftlich und gut sichtbar auf die Aufnahmen hingewiesen wird und übertragungsfreie Bereiche eingerichtet werden.

Nach der Novellierung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes hatte die Erzdiözese Freiburg ihre Livestreams von ausgewählten Gottesdiensten zunächst eingestellt. Mittlerweile wird wieder aus dem Freiburger Münster gestreamt - wer nicht zu sehen sein möchte, kann sich in den hinteren Bänken oder in den Seitenschiffen einen Platz suchen.