Berlin (epd). Der Internationale Frauentag am 8. März ist neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen wurde am 24. Januar im Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, Linke und Grüne mehrheitlich angenommen. Damit werden die Berliner bereits am 8. März dieses Jahres erstmals arbeitsfrei haben.
Zudem wird in der Bundeshauptstadt der 8. Mai 2020 einmalig ein Feiertag sein. Anlass ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945. Weiterhin wurden der 8. Mai und der 17. Juni als Tag des DDR-Volksaufstandes von 1953 in die Liste der Gedenk- und Trauertage Berlins aufgenommen.
Auf Antrag der CDU wurde über den neuen Feiertag per namentlicher Abstimmung entschieden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Stefan Evers, kritisierte die Feiertagsentscheidung als "zutiefst reaktionär". Mit dem Frauentag als Feiertag stehe Berlin in einer Reihe mit Ländern wie Nordkorea, Vietnam, China und Kambodscha. Die CDU hatte für einen anlassbezogenen jährlichen zusätzlichen Feiertag plädiert, beispielsweise zum 9. November 2019 zum 30. Jahrestag des Mauerfalls. Die AfD sprach sich für den Reformationstag als Feiertag aus.
Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Anja Kofbinger, erklärte, die Koalitionsfraktionen hätten sich gegen den Reformationstag entschieden, weil es ein religionsunabhängiger Feiertag für alle Berliner sein sollte. Mit dem 8. März würden zumindest einmal im Jahr alle Menschen daran erinnert, dass Frauen immer noch nicht gleichberechtigt sind. Für sie sei der Tag ein "politisches Highlight".