Berlin (epd). Die bislang in Deutschland streng geschützten Wölfe dürfen unter bestimmten Bedingungen künftig von Jägern getötet werden. Der Bundesrat stimmte am 27. März in Berlin einem Gesetz zu, mit dem der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Die Jagd auf ihn wird damit in Regionen mit großer Population grundsätzlich möglich. Voraussetzung sind Pläne für ein Bestandsmanagement der zuständigen regionalen Behörden.
Die Regelung verfolgt das Ziel, Weidetiere besser vor Wolfsrissen zu schützen. Die Pläne der zuständigen Behörden müssen dem Gesetz zufolge künftig sicherstellen, dass auch bei erlaubter Jagd ein „günstiger Erhaltungszustand“ des Wolfs bestehen bleibt. Wölfe waren lange Zeit in Deutschland ausgestorben. Im Jahr 2000 wurde der erste wild lebende Wolf wieder in Deutschland geboren.
Die meisten Wölfe leben im Osten und Norden
Die Population ist seitdem stark gewachsen. Die meisten Wölfe leben in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mit der Zunahme von Rissen von Weidetieren wurden Forderungen nach einer Lockerung des strengen Schutzstatus des Tiers laut. Umwelt- und Naturschutzorganisationen kritisieren die Jagd-Freigabe.

