Berlin (epd). Die Finanzkommission KEF empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro anzuheben. Wie die Kommission am 20. Februar in Berlin mitteilte, liegt diese Empfehlung deutlich unter der 2024 empfohlenen Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zum 1. Januar 2025. Dies liege vor allem daran, dass die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und Finanzerträge der öffentlich-rechtlichen Sender höher ausfielen als 2024 geschätzt. Auch hätten ARD und ZDF Investitionen verschoben und daher mehr Eigenmittel zur Verfügung.

Der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Martin Detzel, betonte, das Verfahren zur Berechnung des Rundfunkbeitrags sei verlässlich: „Beitragszahler, Anstalten und Länder können darauf vertrauen.“ Die Berechnungen des neuen Berichts zu den Beitragserträgen der Sender wichen um weniger als ein Prozent von denen des vor zwei Jahren vorgelegten Berichts ab. Das sei für eine Prognose, die auf Schätzungen basiere, eine sehr geringe Abweichung.

Der neue Bericht habe die Veränderungen der vergangenen zwei Jahre bewertet und daher die Beitragsempfehlung aktualisiert, sagte Detzel. Über die geplante Empfehlung einer niedrigeren Anpassung hatte unter anderem der Evangelische Pressedienst (epd) bereits im Dezember berichtet.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Detzel erinnerte daran, dass die Inflationsrate im Jahr 2023, als der vorige Bericht erstellt wurde, noch deutlich höher gewesen sei als im vergangenen Jahr.

Die Länder hatten die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt. ARD und ZDF hatten deswegen Ende 2024 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde. Der Rundfunkbeitrag liegt seit Juli 2021 bei 18,36 Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Rundfunkbeitrag erhöht, weil die Länder schon damals eine entsprechende KEF-Empfehlung nicht umgesetzt hatten.

Die Empfehlung der KEF ist Grundlage für die Entscheidung der Bundesländer über die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags. Nach aktueller Rechtslage ist eine Zustimmung aller 16 Landesregierungen und Länderparlamente erforderlich. Eine Abweichung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in engen Ausnahmefällen und einvernehmlich durch alle Länder möglich. Die Länder müssen nachprüfbare Gründe angeben, wenn sie von der Empfehlung abweichen.

Vorgaben zu Standorten

Detzel sagte, die Länder könnten jetzt das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen und den Rundfunkbeitrag wie von der KEF empfohlen zum 1. Januar 2027 erhöhen. Da die Sender keine Schulden aufnehmen dürften, um den laufenden Betrieb zu finanzieren, hätten sie Investitionen aufgeschoben. Dies sei jedoch nur ein kurzfristiger Spareffekt, weil dadurch zum Beispiel Infrastruktur verfalle. Die derzeitige Finanzierung der Sender entspreche nicht dem Auftrag, der im Staatsvertrag stehe.

Die Kommission weist in ihrem Bericht auch darauf hin, dass es vor allem in den Staatsverträgen der ARD Vorgaben zu Standorten gebe, die den Rundfunkanstalten ein wirtschaftliches Arbeiten erschwerten. Mehr als ein Drittel der Standorte sei in den Staatsverträgen vorgeschrieben. Diese Vorgaben seien zum Beispiel beim MDR sehr „kleinteilig“ und verursachten hohe Kosten in Millionenhöhe, erklärte das KEF-Mitglied Kay Barthel.

Schweitzer: Grundlegende Fragen

Nach Angaben der Kommission haben die neuen Regelungen des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im vergangenen Dezember in Kraft trat, noch keine Auswirkungen auf die Berechnungen gehabt. Diese könnten ihre Wirkung erst ab 2029 entfalten.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der der Rundfunkkommission der Länder vorsitzt, bedankte sich für den Bericht. Er sagte, die Empfehlung werfe „grundlegende Fragen auf, die nun im Kreis der Länder eingehend zu erörtern sind“.