Berlin (epd). Das Amt der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten bekommt mehr Gewicht. Der Bundestag verabschiedete am 31. Januar in Berlin ein Gesetz, das dieses Amt sowie den dort angesiedelten Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich absichert und ihre Kompetenzen erweitert. Ziel ist es, den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt zu verbessern.
Neu eingeführt wird unter anderem, dass der oder die Missbrauchsbeauftragte mindestens einmal pro Legislaturperiode einen Bericht erstellt „über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und über deren Folgen“. Auch „Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen“ sollen enthalten sein. Die Bundesregierung muss den Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin zudem bei allen Vorhaben einbeziehen, die etwas mit dem Aufgabenbereich des oder der Beauftragten zu tun haben.
Amt gibt es seit 2010
Das Amt der oder des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es seit 2010. Bislang wurde die Stelle per Kabinettsbeschluss besetzt, künftig geschieht das durch eine Wahl im Bundestag. Zudem wird das Amt umbenannt: Der Titel lautet künftig: unabhängige Bundesbeauftragte oder unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Derzeitige Missbrauchsbeauftragte ist seit Frühjahr 2022 Kerstin Claus. Laut dem nun verabschiedeten Gesetz soll sie ihre bis Ende März 2027 laufende Amtszeit wie geplant erfüllen.