Berlin (epd). Von Gewalt betroffene Frauen bekommen ein Recht auf Schutz und Beratung. Der Bundestag beschloss am 31. Januar das sogenannte Gewalthilfegesetz, das den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein „bedarfsgerechtes Hilfesystem“ gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.

Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Länder. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau bewältigen können. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Späte Einigung

Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten miterleben.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium war nach dem Bruch der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht worden. Die verbliebene Regierungskoalition aus SPD und Grünen war wegen Widerstands der FDP auf Unterstützung der Union für die Vorhaben angewiesen. Die Einigung auf die endgültige Fassung des Gesetzes gelang erst am 29. Januar.