Berlin (epd). Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig in deutlich mehr Fällen als bisher ein Anrecht auf Mutterschutz. Der Bundestag stimmte am 20. Januar einstimmig dafür, Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu gewähren. Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der Fall.

Vorgesehen ist nun eine gestaffelte Regelung: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes. Die neuen Regelungen gelten ab Juni.

Für die Reform hatten zunächst zwei konkurrierende, aber inhaltlich ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegen: einer von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne und einer von der Unionsfraktion. Nach längeren Verhandlungen gab es eine Verständigung auf den Entwurf von CDU/CSU, der auch von FDP und AfD unterstützt und nun beschlossen wurde.