Berlin (epd). Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz mit Vorschriften zur äußeren Erscheinung von Beamten passieren lassen. Es enthält Regelungen darüber, inwieweit Tattoos, Piercings, Bärte oder anderer Körperschmuck für Beamte zulässig ist. Bei Islam-Verbänden stieß das Gesetz auf Widerstand, weil sie ein Kopftuchverbot durch die Hintertür befürchten. Politiker der Linken kritisierten ebenfalls die Regelung, die im April weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit vom Bundestag verabschiedet wurde. Das Bundesinnenministerium stellte klar, dass es Verbote für religiöse Kleidung nur in Ausnahmefällen geben kann.

Im Gesetz heißt es, dass das Tragen religiöser Merkmale dann eingeschränkt oder untersagt werden kann, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen“. In der Begründung wird auf die Neutralitätspflicht des Staates verwiesen. Als Beispiele werden das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa und das christliche Kreuz genannt.

„Falsches Signal“

Das Gesetz wurde am 22. April ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD im Bundestag verabschiedet. „Das ist das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land“, kritisierte der Koordinationsrat der Muslime in dieser Woche. Zudem forderten Online-Petitionen einen Stopp des Gesetzes.

Der Thüringer Minister für Bundesangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), äußerte im Bundesrat Bedenken in eine ähnliche Richtung. Auch Beamte müssten die Möglichkeit haben, ihre religiösen Bedürfnisse auszudrücken, sagte Hoff. Das sei „Teil unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst“. Es passe nicht zusammen, wenn man einerseits sage, Juden müssten in Deutschland ohne Angst eine Kippa tragen können und das andererseits Beamten verbiete, sagte Hoff, der auch Antisemitismusbeauftragter der Thüringer Landesregierung ist.

Die religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Christine Buchholz, deren Partei gegen das Gesetz stimmte, sagte, Union und SPD könnten nicht erklären, „warum ein Gesetz, das Nazi-Tattoos und verfassungswidrige Symbole verbieten soll, gleichzeitig die Möglichkeit enthält, ein Verbot von Kopftuch, Kippa oder Kreuz für Beamtinnen und Beamte durchzusetzen“. In der Realität träfe dies vor allem muslimische Frauen und leiste Rassismus und Diskriminierung Vorschub.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte indes, „selbstverständlich“ könnten Beamte weiterhin religiöse Symbole und Kleidungsstücke tragen. Dies könne nur „in einigen Ausnahmefällen“ untersagt werden, „nämlich dann, wenn der Staat klassisch hoheitlich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern auftritt“, sagte sie, ohne konkrete Beispiele zu nennen.