Berlin (epd). Für vollständig Geimpfte und Genesene fällt ein großer Teil der Corona-Beschränkungen weg. Der Bundesrat stimmte am 7. Mai in Berlin einer Verordnung zu, mit der unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Immunisierte aufgehoben werden. Geimpfte können sich damit wieder in unbegrenzter Personenzahl treffen. Zudem entfallen für diese Gruppen die Quarantänepflicht nach Kontakt zu Infizierten und die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung beispielsweise beim Friseur. Die Regelung trat bereits am Wochenende in Kraft.

Die Beschränkungen werden aufgehoben, weil von Geimpften und Genesenen laut Robert Koch-Institut kaum noch eine Gefahr ausgeht, das Coronavirus zu übertragen. Als vollständig geimpft gelten Menschen 15 Tage nach ihrer zweiten Impfung, als genesen, wenn die Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Parlamentarisches Schnellverfahren

Die Verordnung wurde im Schnellverfahren verabschiedet. Erst am 4. Mai brachte die Bundesregierung die Regelung auf den Weg. Am 6. Mai stimmte der Bundestag der Verordnung zu. Bis einschließlich 5. Mai hatten in Deutschland laut Robert Koch-Institut (RKI) 30,6 Prozent der Bevölkerung (rund 25,5 Millionen Menschen) eine erste Corona-Schutzimpfung erhalten. 8,6 Prozent der Bevölkerung (rund 7,1 Millionen Menschen) sind bereits vollständig, also bereits zweimal geimpft. Die Zahl der Covid-19-Genesenen liegt laut RKI bei 3,1 Millionen Menschen seit Beginn der Pandemie vor mehr als einem Jahr.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte im Bundesrat, Ziel sei es, Grundrechtseingriffe für alle zurückzunehmen. Es sei kein Modell für die Zukunft, Menschen unterschiedlich bei den Grundrechten zu behandeln. Der CDU-Kanzlerkandidat appellierte, an die Jüngeren zu denken, die erst später mit den Impfungen dran sind und für sie deswegen noch keine Ausnahmen von den Grundrechtseinschränkungen gelten. „Deshalb ist diese Phase eine hochsensible für den Zusammenhalt der Gesellschaft“, sagte Laschet.