sozial-Editorial

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epd-bild/Christiane Stock

bundesweit gibt es knapp 500 Pflegestützpunkte, mehr als einen für jeden Landkreis oder jede kreisfreie Stadt. Diese kostenlosen Anlaufstellen sollen Pflegebedürftige oder deren Angehörige neutral beraten und an Leistungsträger vermitteln. Das sei ein „charmanter Ansatz“, sagt die Leiterin Recht beim BIVA-Pflegeschutzbund, Ulrike Kempchen. Doch es gibt auch bei den Pflegestützpunkten noch Verbesserungspotenzial. So sind sie noch zu wenig bekannt, und es fehlt bislang eine bundeseinheitliche Regelung über deren Qualitätsstandards. Der Pflegestützpunkt im hessischen Main-Taunus-Kreis sieht sich indes gut aufgestellt.

Die SPD und die Unionsparteien CDU und CSU wollen koalieren, in diesen Tagen beginnen Koalitionsgespräche auf Grundlage eines Sondierungspapiers. Verbände aus der Sozialbranche haben an diesem Papier so einiges zu kritisieren. Der Sozialverband verweist auf Leerstellen beim Thema Pflege und sieht bei der Rente Luft nach oben. Die Arbeiterwohlfahrt vermisst in dem Papier generell ein Bewusstsein für soziale Probleme. Pro Asyl spricht in Bezug auf Flüchtlinge gar von einer „schäbigen Entscheidung“.

Deutschland sucht Pflegekräfte. Eine der großen Hürden dabei ist die deutsche Sprache. In der kenianischen Hauptstadt Nairobi macht ein Projekt junge Fachkräfte sprachlich fit für die Arbeit in Deutschland. Einer der Gründer des Projekts, der Mainzer Tobias Glaszner, sagt: „Der Weg nach Deutschland ist steinig.“ Es sei wichtig, die Kandidatinnen und Kandidaten an die Hand zu nehmen und verantwortungsvolle Arbeitgeber zu finden.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 ist klar: Menschen haben das Recht, selbstbestimmt zu sterben, und das umfasst auch das Recht auf Suizid. Das gilt auch für Strafgefangene. Einerseits. Andererseits müssen Justizvollzugsanstalten Suiziden vorbeugen, denn psychische Erkrankungen, Drogenmissbrauch und Gewalt können die freie Entscheidung beeinträchtigen, und in Haft kommen diese Risikofaktoren überdurchschnittlich häufig vor. Strafgefangene müssten ihren Todeswunsch daher sehr gut begründen, entschied nun das Verfassungsgericht.

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Ihr Nils Sandrisser