nicht jede Frau findet in der Mutterschaft ihre Erfüllung. Das Thema beschäftigt die Forschung unter dem Stichwort „Regretting Motherhood“ seit rund zehn Jahren. Corina Linke-Voigt ist Mutter - und bereut es, sich für ein Kind entschieden zu haben. Sie sagt: „Ich bin mittlerweile an einem Punkt angekommen, an dem ich denke, ohne Kind würde es mir psychisch besser gehen, da ich mich dann mehr auf mich selbst konzentrieren könnte.“ Doch eine Mutterschaft zu bereuen, ist nach wie vor ein Tabuthema. Für die Braunschweiger Soziologin und Autorin Christina Mundlos ist das kein Wunder. Es liege an strukturellen Problemen in der Gesellschaft, die Mütter mit ihren Aufgaben weitgehend alleine lasse, sagt sie.
Droht der gesetzlichen Pflegeversicherung bald die Pleite oder nicht? Gesundheitsminister Lauterbach bestreitet das, will aber dennoch in einigen Wochen ein Konzept für eine „große Pflegereform“ vorlegen. Bereits jetzt werden Warnungen davor laut, die Beiträge anzuheben. Längst ist klar, dass die Pflegekasse mehr Geld braucht, schon deshalb, weil die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt. Fachverbände fordern vor dem Hintergrund der fehlenden Finanzmittel einmal mehr grundlegende Reformen, um die Pflege langfristig zu sichern und Betroffene bei den Kosten zu entlasten. epd sozial hat die Stimmen gesammelt.
Die „Aktion Mensch“, einst „Aktion Sorgenkind“, feiert ihren 60. Geburtstag. Das Anliegen, Menschen mit Behinderungen ein besseres Leben zu ermöglichen, überdauerte den Namenswechsel - und ist bis heute nicht erreicht. Aber, so heißt es, vieles habe sich zum Besseren gewandelt, auch wegen der mehr als 5,4 Milliarden Euro, die an soziale Projekte vergeben wurden. Man sei stolz darauf, mit den Fördermitteln „einen entscheidenden Beitrag zu mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung und die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen“ geleistet zu haben, erklärte der Vorstand der Aktion Mensch, Armin von Buttlar. Aber es bleibe noch viel zu tun: „Das Jubiläum ist auch ein Ansporn für die Zukunft.“
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg müssen Bürgergeldbezieher eine „realistische Chance“ haben, eine angemessene Wohnung mieten zu können. Kann das Jobcenter nicht nachweisen, dass eine „nennenswerte Zahl“ an Wohnungen auf dem Mietmarkt vorhanden ist, können die Hilfebezieher die Erstattung der Unterkunftskosten nach den Vorgaben des Wohngeldgesetzes plus einen Sicherheitszuschlag von zehn Prozent verlangen, urteilte das Gericht.
Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.
Ihr Dirk Baas