Die Verkehrsminister der Bundesländer haben entschieden: Der Preis des Deutschlandtickets steigt im kommenden Jahr von 49 auf 58 Euro. Kritik kommt von Fahrgast- und Umweltverbänden. Die Mobilitätsforscherin Anita Schöbel bezweifelt, dass viele Menschen, besonders auf dem Land, ihr Auto künftig stehen lassen. Nötig sei dazu ein Ausbau des Angebots, sagt die Kaiserslauterer Professorin. Dafür müsse die öffentliche Hand aber viel Geld in die Hand nehmen, und das sei eine politische Entscheidung.
Berufsbetreuerinnen und Vormünder sollen mehr Honorar erhalten, so steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Es sollen demnach 12,7 Prozent mehr sein - allerdings nur im Durchschnitt. Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer bemängelt, dass es für mittellose Klienten, die zu Hause leben, sogar weniger Geld geben soll - und das sei die bei weitem größte Gruppe der Betreuten. Unter dem Strich bliebe den meisten Betreuern sogar weniger Geld. Der Geschäftsführer des Berufsverbands, Harald Freter, fordert eine Erhöhung der Sätze um 27 Prozent und warnt vor großen Schwierigkeiten für die Kommunen, falls viele Betreuer ihrem Beruf den Rücken kehren sollten.
Die Schuldnerberatungen haben landauf, landab richtig viel zu tun, der Bedarf ist enorm. Das ist in Teilen eine Spätfolge der Corona-Pandemie, des Ukrainekriegs und der Inflation. Mittlerweile suchen viele Angehörige der Mittelschicht, die ihr Häuschen nicht mehr abbezahlen können, die Beratungen auf. Viele Schuldner müssen lange auf einen Beratungstermin warten, während sich ihre finanzielle Lage zuspitzt. Die Caritas will daher ihre Schuldnerberatung stärken. In einem deutschlandweiten Projekt will sie dafür Ehrenamtliche gewinnen. Die Ehrenamtlichen sollen dabei aber nur Aufgaben übernehmen, denen sie auch gewachsen sind.
Auch wer mittellos stirbt, hat unter Umständen das Recht, in einem Familiengrab bestattet zu werden. Nämlich dann, wenn er oder sie diesen Wunsch zu Lebzeiten geäußert hat. So hat es das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Sozialhilfe muss dann die Kosten übernehmen, die im Vergleich zu einem einfachen Grab höher sein können. Allerdings haben andere Gerichte Ansprüche von Hinterbliebenen von Sozialhilfeempfängern abschlägig beschieden. Zum Beispiel haben sie keinen Anspruch auf einen Grabstein, wenn in ihrem Ort nur ein Kreuz über dem Grab üblich ist.
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