Hamburg (epd). Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer hat den Referentenentwurf zur Reform ihrer Vergütungssätze kritisiert. Verbandsgeschäftsführer Harald Freter sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), nötig sei eine Erhöhung der Vergütung um 27 Prozent.
Am 16. September hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, wonach berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Vormünder mehr Geld bekommen und die Vergütungsregeln vereinfacht werden sollen. Auch Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger sollen mehr Geld erhalten. Im Schnitt sollen die Sätze demnach um 12,7 Prozent angehoben werden.
„Wenn die Vergütung auf einem zu niedrigen Niveau bleibt, werden weiter freiberufliche Betreuer abspringen und Betreuungsvereine ihre Tätigkeit einstellen“, sagte Freter. Nachwuchs zu gewinnen, werde dann noch schwieriger werden als ohnehin schon. Dann würden die Kommunen große Schwierigkeiten bekommen, die Betreuung in den Städten und Gemeinden sicherzustellen. Denn wenn es nicht genügend freiberufliche Betreuer und Betreuungsvereine gebe, müssten Kommunen mit ihren Betreuungsbehörden diese Aufgabe wahrnehmen. Es gebe aber in Deutschland nur noch ein paar hundert Behördenbetreuer.
Verbandsvorsitzender Thorsten Becker nannte den Entwurf am 23. September in Hamburg „unmittelbar existenzbedrohend“. Die Pauschalen für mittellose und zu Hause lebenden Klienten sollten dem Entwurf zufolge nicht erhöht, sondern sogar gesenkt werden, erklärte Becker, während die Pauschalen für nicht mittellose Klienten steigen sollen. Mehr als 80 Prozent der Klienten seien jedoch mittellos. „Wir betreuen hauptsächlich Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger, Obdachlose, psychisch Kranke, Drogenabhängige, Alte und Demente“, erläuterte Becker, „die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“
Das Justizministerium müsse den Entwurf überarbeiten, forderte Becker. Die Unterscheidung in Mittellose und Nichtmittellose müsse entfallen: „Wir fragen uns, warum unsere Leistungen für mittellose Menschen weniger wert sein sollen als für Selbstzahlende.“ Selbst der Status quo sei besser als der Entwurf.
Freters Worten zufoge fordert der Verband nicht nur eine deutlichere Erhöhung, sondern auch eine Vereinfachung des Vergütungssystems. Die Betreuerhonorare hingen derzeit von verschiedenen Kriterien ab. Zum Beispiel richte sich die Höhe der Vergütung danach, ob ein Betreuter im Heim lebt oder nicht. Sie hänge auch von der Dauer der Betreuung ab. „Diese Kriterien sind aber nach unserer Auffassung nicht sachgerecht“, sagte Freter. „Deshalb fordern wir eine einheitliche Pauschale pro Fall sowie eine höhere sogenannte Einrichtungspauschale, die gezahlt wird, wenn ein Betreuer einen neuen Fall übernimmt.“ Eine derart radikale Vereinfachung würde auch die Gerichte entlasten. Dort werde über die Honorare gestritten, und es gebe häufig lange Verzögerungen bei der Vergütungszahlung.