Hamburg (epd). Der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) kritisiert das geplante Gesetz der Bundesregierung, mit dem die Inflation ausgeglichen werden soll. Der Entwurf sei gut gemeint, „und doch verfehlt er sein Ziel. Mit diesem Tröpfchen auf den glühend heißen Stein wird man die Betreuungslandschaft nicht retten können“, sagte Vorsitzender Thorsten Becker am 23. Oktober in Hamburg..
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen vom Bund eine Sonderzahlung erhalten, um „die finanzielle Mehrbelastung abzufedern, die ihnen infolge der Inflation entstanden ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Becker: „Der Plan greift viel zu kurz.“
Vorgesehen sei ein Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat. Der BdB hatte 25,89 Euro pro Betreuung und Monat errechnet - auf der Grundlage einer Studie, die belege, dass sich die Kosten für Berufsbetreuer seit 2019 um durchschnittlich 19,3 Prozent erhöht hätten.
Becker sagte, die Berechnungsgrundlage sei das Problem. „So dient als Referenz der festangestellte Behördenbetreuer. Jedoch arbeitet die überwiegende Mehrheit in unserer Branche selbstständig, viele managen Betreuungsbüros mit Angestellten. Als Selbständige müssen sie neben ihren persönlichen Lebenshaltungskosten die Betriebskosten finanzieren und bei ihren Angestellten den Arbeitgeberanteil.“ Der vorgesehene Inflationsausgleich orientiere sich an den Tarifen im Öffentlichen Dienst an der Gehaltsstufe S12. Mit 7,50 Euro seien die gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten zu decken", so der Vorsitzende.
Am 8. November werden Experten und Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gehört. Unter ihnen ist dann auch Thorsten Becker.