Frauen sehen sich bei Arztbesuchen nicht selten falsch behandelt, manche sprechen gar von Diskriminierung. Unter dem Hashtag #FrauenbeimArzt auf X berichten Betroffene, wie Mediziner ihre Beschwerden stark verharmlosen oder gar Fehldiagnosen stellen. Das habe strukturelle Gründe, sagt Christiane Groß, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, im Interview mit epd sozial. In der Medizin fehle noch immer der Blick der weiblichen Seite. Gebraucht werde eine geschlechtersensible Medizin, betont die Ärztin.
Die Bundesregierung forciert im Kampf gegen den Fachkräftemangel den verstärkten Einsatz von Pflegehilfen. Künftig wird die Ausbildung zur Pflegeassistenz zentral einheitlich geregelt. Noch ist das Ländersache. Ziel sei ein „Personalmix“ aus Fachkräften und Pflegeassistenzen in den Einrichtungen. Pflegeverbände und Arbeitgeber reagieren zwar überwiegend zustimmend, doch die Festlegung auf 18 Monate Ausbildungszeit sorgt für Kritik. Den einen ist das zu lang, den anderen zu kurz. Und so heißt es beim Arbeitgeberverband Pflege: „18 Monate sind ein Kompromiss, aber nicht die beste Lösung. Wir hätten uns mehr Pragmatismus vom Gesetzgeber gewünscht.“
Angesichts der dramatischen Personalnot in vielen Kitas mahnt der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) schnelle Reformen an. „Wir müssen das Ruder bei den belastenden Arbeitsbedingungen herumreißen“, sagt Geschäftsführer Paul Nowicki im Interview mit epd sozial. Das gelinge jedoch nur mit mehr Personal. Doch der Fachmann erwartet, wenn 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach der Grundschule gilt, dass „sich das Problem noch verschärfen“ wird. Doch es gebe Möglichkeiten, die Personallage und damit die Arbeitsbedingungen in den Kitas zu verbessern.
Krankenhäuser und Pflegeheime müssen Sturzrisiken von alten und demenzkranken Menschen immer im Blick haben. Kommt es dann doch zu einem Rechtsstreit über die Haftung für einen Sturz, dürfen Gerichte sich nicht über fachliche Aussagen eines bestellten Gutachters einfach hinwegsetzen und ohne eigene Qualifikation selbst Feststellungen dazu treffen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 29. August veröffentlichten Beschluss. Andernfalls werde der Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt, befanden die Karlsruher Richter.
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