sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

Basel Al Refaee, Asylbewerber aus Syrien, hat bereits eine Bezahlkarte. „Damit kann ich fast alles kaufen“, sagt der 29-Jährige, der in Hannover lebt. Und er kann damit an jedem Geldautomaten Bargeld abheben. Die niedersächsische Landeshauptstadt hat im Dezember zu Testzwecken eine Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt. Dem Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) ist es wichtig, "geflüchteten Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zu bargeldloser Zahlung zu ermöglichen". Überweisungen ins Ausland sollen mit der Karte nicht möglich sein. Über einige offene Punkte zur bundesweiten Einführung der Bezahlkarte muss abschließend der Bundestag entscheiden.

Wenn Ärzte Menschen mit Migrationshintergrund behandeln, haben sie manchmal ein spezielles Problem: Der Patient spricht kein Deutsch. „Wie soll eine Behandlung funktionieren, wenn sich Arzt und Patient nicht miteinander verständigen können“, fragt Kathrin Speck vom Paritätischen in Würzburg eher rhetorisch. Ihr Verband vermittelt deshalb bei Bedarf für Arztbesuche ehrenamtliche Dolmetscher. Fachleute forderten bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag eine verbindliche Übernahme der Kosten für Dolmetscherdienste durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Suchtkranke Frauen, die vor der Gewalt ihres Partners in ein Frauenhaus fliehen wollen, werden in der Regel nicht aufgenommen. Denn viele Frauenhäuser können die Versorgung von drogenabhängigen Frauen nicht leisten. In Mannheim wurde nun für diese besondere Klientel ein Modellprojekt gestartet, bei dem der Drogenverein Mannheim und das Frauenhaus SEGEL als Kooperationspartner betroffenen Frauen und ihren Kindern eine Betreuung bieten, die sowohl auf Gewalt als auch auf Sucht spezialisiert ist. Die Landesregierung will mit dem "deutschlandweiten Leuchtturmprojekt Gewalt- und Suchtkreisläufe durchbrechen".

Krankenhäuser können auch für Patienten, die sie nur wenige Minuten behandelt haben, einen vollen Tag abrechnen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Fall entschieden, bei dem ein Notfallpatient nach 16 Minuten auf der Intensivstation gestorben war. Bedingung für die Abrechnung eines vollen Tagessatzes ist laut LSG allerdings, dass ein hoher Einsatz von Klinikressourcen erforderlich war.

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Ihr Markus Jantzer