Berlin (epd). Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich nach wochenlangem Streit auf eine Gesetzesänderung zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt (SPD), Andreas Audretsch (Grüne) und Lukas Köhler (FDP) am 5. April mitteilten, werde damit der Wunsch der Länder umgesetzt, die eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert hatten.
„Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen“, sagte Schmidt. Sie erklärte, der angestrebte Rechtsrahmen sichere, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort gesichert werden können - mit der Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sollen mit der Karte nicht möglich sein.
Grünen-Politiker Audretsch unterstrich, Dinge wie Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket für den Weg zum Ausbildungsplatz oder Strom- oder Internetanschluss müssten bei der Einführung der Bezahlkarte garantiert werden. Dies sei nun gewährleistet. Die Grünen hatten immer wieder die Sorge geäußert, dass eine drastische Bargeldbeschränkung dazu führen könnte, dass Flüchtlinge bei Kiosken oder im Second-Hand-Geschäft kaum bezahlen können.
Bund und Länder hatten sich im November auf eine möglichst bundeseinheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. Die Karte soll im Wesentlichen wie eine normale Geldkarte funktionieren, zugleich aber Überweisungen ins Ausland ausschließen und den Bezug von Bargeld beschränken.
Für Rechtssicherheit bei der Einführung hatten die Länder eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert, das bislang zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet, die Bezahlkarte aber nicht nennt. Die Grünen fanden die Änderung zunächst nicht notwendig.
Anfang März hatte sich das Bundeskabinett dann auf einen Entwurf für die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verständigt. Er sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen künftig ausdrücklich im Gesetz genannt wird. Zugleich soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.
Einige Punkte blieben dabei offen, die im Bundestag abschließend geklärt werden sollten. Dazu gehört die Frage, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird.