seit der Vorstellung der ForuM-Studie zum Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie im Januar liegen erste Fakten zum Umfang der Taten auf dem Tisch. Jetzt kann die eigentliche Arbeit beginnen: Aufarbeitung, Anerkennung und Prävention. Die Kirchen in NRW gehen sie mit einer regionalen Aufarbeitungskommission an. Doch deren Bildung wird noch viel Zeit beanspruchen. Auch die Kirche in Bayern wird aktiv: Um die Datenlage zu verbessern, will sie auch Personalakten auf Verdachtsfälle prüfen lassen - und kooperiert eng mit der Staatsanwaltschaft. Der Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) hat den Missbrauch in den eigenen Reihen wissenschaftlich erforschen lassen. Eine Studie hat mehr als 100 Betroffene sexualisierter Gewalt ermittelt.
Die Ampel hat ein Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht, das viele Expertinnen und Experten angesichts des erstarkenden Rechtspopulismus und zunehmendem Rassismus im Land für sehr wichtig halten. Doch das Gesetz hängt im Bundestag fest. Sozialverbände mahnen dessen schnelle Verabschiedung an. Doch damit ist wohl nicht zu rechnen - die FDP bremst. Damit bleibt die Finanzierung vieler bewährter Projekte zur Demokratieförderung finanziell in der Schwebe - auch in den katholischen Kitas.
Die einen sprechen von „Pflege-Triage“, die anderen „nur“ von Systemversagen der professionellen Pflege. Weil Heimen und Pflegediensten qualifiziertes Personal fehlt, dünnen sie ihr Angebot aus. In der Folge weisen sie oft Pflegebedürftige ab, obwohl die händeringend einen Betreuungsplatz suchen - etwa nach einem Klinikaufenthalt. Die Anschlussversorgung scheitert. Zynisch ist schon die Rede von „stiller Rationierung“ durch Fach- und Arbeitskräftemangel. Und schnelle Abhilfe ist nicht in Sicht, im Gegenteil.
Wenn zwei Krankenhäuser fusionieren, dient das oft auch der Senkung der Kosten. Aber so ein Zusammenschluss kann mitunter auch teurer werden. Nämlich dann, wenn Transporte von Patienten zwischen zwei Fachabteilungen an unterschiedlichen Standorten des Krankenhauses nötig sind. Diese erhöhten Kosten muss die Klinik selbst tragen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die Krankenkassen sind hier außen vor.
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