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Verbände in Sorge um Finanzierung der Freiwilligendienste




Freiwillige bei Johannitern
Fachleute haben bei einer Anhörung des Familienausschusses die geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt. Doch sind die Sachverständigen in Sorge über mögliche Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025.

Berlin. (epd). Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Gesetz) Teilzeitangebote und ein höheres Taschengeld vorgesehen. Voraussetzung für den Teilzeitdienst soll sein, dass die Dienstzeit wöchentlich noch mehr als 20 Stunden beträgt. Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Reicht das Taschengeld als Anreiz aus? Kann es künftig einen sogenannten Mobilitätszuschuss geben? Unter anderem diese Fragen wurden bei der Anhörung im Familienausschuss am 19. Februar angesprochen. Fertige Antworten oder gar Problemlösungen gab es nicht. Aber immerhin viele Einsichten, welcher Zukunft die Freiwilligendienste entgegengehen.

Kein höheres Taschengeld ohne Refinanzierung

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage kaum möglich sein, das Taschengeld auf eigene Kosten zu erhöhen. Statt Mobilitätszuschlägen sollte es nach Beimens Ansicht „Deutschlandtickets“ geben.

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten die Kosten, die Trägern für Akquise und Öffentlichkeitsarbeit enststünden, vom Staat übernommen werden.

Obergrenze bei Taschengeld wird schon heute selten erreicht

Für Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich ein höheres Taschengeld genausowenig leisten wie den Mobilitätszuschuss. „Schon heute wird die Obergrenze beim Taschengeld so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt.

Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte besonders die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Dienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie.

Kritik an fehlendem Rechtsanspruch auf Förderung

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

Dirk Baas