sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts haben eine kontroverse Debatte ausgelöst. Heidi Thiemann von der Stiftung Alltagsheld:innen kritisiert, dass Elternteile, die sich stark in die Kinderbetreuung einbringen, in Zukunft weniger Unterhalt zahlen sollen. Sie sagt: „Wenn jetzt noch weniger Unterhalt reinkommt, ist das wirklich sehr unfair für die Kinder.“ Auch wird befürchtet, dass sich nach der Reform viele Eltern noch mehr als ohnehin schon um die Betreuungszeiten streiten werden. Der seit vielen Jahren alleinerziehende Vater Johannes Schölch-Mundorf schilderte dem epd, wie er in seiner Vaterrolle immer wieder Ausgrenzungen erfahren habe.

Nach der Überzeugung der Armutsforscherin Irene Becker deckt die beschlossene Kindergrundsicherung nicht den Bedarf von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien. Zwar stiegen die Regelsätze ab 2024 deutlich. Das sei aber der Tatsache geschuldet, dass die Inflationsraten beim Bürgergeld stärker berücksichtigt werden, als dies bei Hartz IV der Fall war. Ob die vorgesehene Verwaltungsreform wirklich viele Kinder aus der verdeckten Armut holen werde, sei derzeit völlig offen.

Der Behindertenrechtsaktivist Ottmar Miles-Paul verarbeitet seine jahrzehntelangen Erfahrungen im politischen Kampf für Inklusion in einem Roman. In der fiktiven Geschichte zünden behinderte Menschen aus Frust ihre Werkstatt an. „Die Brandstiftung ist aus der Luft gegriffen“, sagt Miles-Paul, aber der Ärger der Betroffenen sei sehr real. Denn leider gehe es in Deutschland nur im Schneckentempo in Richtung eines selbstbestimmten, möglichst normalen Lebens für Menschen mit Behinderung.

Eine Erzieherin, die wiederholt in alkoholisiertem Zustand ihrer Arbeit in der Kita nachging, muss ihre Entlassung hinnehmen. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Mainz müssen Arbeitgeber alkoholkranken Angestellten auch nach einer Suchttherapie nicht unbegrenzt eine Chance zur Weiterbeschäftigung bieten.

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Ihr Markus Jantzer