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Gesundheit

Weiter Streit um geplante Krankenhausreform




Betreuung auf einer Intensivstation
epd-bild/Steffen Schellhorn
Die geplante Krankenhausreform des Bundes sorgt weiter für Streit. Scharfe Kritik kommt vor allem aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein. Ein Gutachten, das die Länder in Auftrag gegeben haben, soll rechtliche Klarheit schaffen.

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Pläne der Krankenhausreform gegen anhaltende Kritik der Bundesländer verteidigt. Auf einer Veranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 13. März in Berlin bezeichnete Lauterbach einen Umbau der Krankenhauslandschaft als „zwingend notwendig“. Die Lage der Kliniken sei aktuell „noch nie so trist und schwierig“ gewesen. Viele Kliniken seien in größter Not. „Investitionen und Personal fehlen, Häuser sind gezwungen, sich viel zu stark ökonomischen Zwängen zu beugen. Das wollen wir ändern“, sagte der Minister.

Vor allem Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein üben an der Reform scharfe Kritik. Sie wollen nach eigener Ankündigung die Reformen auf Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen. Im Kern der Kritik steht der Vorwurf, die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung würde vom Bund ausgehebelt. Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg soll die Studie vorlegen. Mit Ergebnissen werde noch in diesem Frühjahr gerechnet, hieß es.

Laumann pocht auf Rechte der Länder

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte mit Nachdruck, die Krankenhausreform könne nicht ohne die Zustimmung der Länder kommen, sonst sei eine Klage der Länder unausweichlich: „Die Länder dürfen nicht zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden“, sagte er auf der Veranstaltung der DKG in Berlin. Deutschlands Krankenhauslandschaft sei sehr unterschiedlich und könne nur regional geplant werden: „Ich bin gegen eine Bundesschablone, weil ich schon keine Landesschablone machen kann“, unterstrich Laumann.

Er habe großes Interesse an dem Gelingen der Krankenhausfinanzierungsreform. Aber der Bundesgesundheitsminister müsse sich schon entscheiden: „Bei den Bund-Länder-Verhandlungen in Berlin hat er versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandelt und gemeinsam beschließt. Und wir können keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit zum Gestalten nimmt.“

Lauterbach: Bundesrat muss zustimmen

Auch Lauterbach will nach eigenen Worten die Reform nicht ohne Zustimmung des Bundesrats durchsetzen. „Wir müssen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen“, betonte er. Die Zeit dränge, da es insbesondere wegen des Personalmangels für die Krankenhäuser immer schwieriger werde, die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendigen höheren Fallzahlen zu erreichen. Ohne Reformen drohe vielen Häusern die Insolvenz.

Die sogenannte Fallpauschale, über die sich die Krankenhäuser derzeit in erster Linie finanzieren, ist Kern der Reform, die auf Vorschlägen einer Experten-Kommission beruht. Im Sommer sollen Eckpunkte vorgelegt werden. Ziel ist nach Lauterbachs Worten, die Kliniken von wirtschaftlichem Druck zu befreien. Das bisherige System der Fallpauschalen soll daher weitgehend abgeschafft werden. Und es solle Geld geben, damit bestimmte Leistungen dauerhaft vorgehalten werden könnten.

Zahl unnötiger Eingriffe soll sinken

Ziel ist, dass sich die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringert. Auch soll es künftig eine Unterteilung der Krankenhäuser in verschiedene Leistungskategorien geben. Kleine Häuser sollen sich auf eine Grundversorgung konzentrieren, während komplexere Eingriffe vor allem in großen, entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen.

Diese Zentralisierung von schwierigen Fällen soll den Kliniken Lauterbach zufolge wieder mehr wirtschaftliche Perspektiven eröffnen. Zudem soll damit die Qualität der Behandlung verbessert werden. So sei beispielsweise die Behandlung von Krebserkrankungen in zertifizierten onkologischen Zentren nachweislich erfolgreicher.

DKG: Kliniken brauchen Inflationsausgleich

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, mahnte Bund und Länder, die Reform gemeinsam voranzubringen. Aber: "Auch wir sind der Auffassung, dass die Länder das letzte Wort haben müssen. Die Länder müssen mit Blick auf die regionalen Räume, die sie dort verantworten müssen, entscheiden: Wo soll welches Krankenhaus existieren? Welche Aufgaben soll es erfüllen?”, sagte Gaß.

Die Kliniken seien chronisch unterfinanziert. Das Problem verschärfe sich durch die hohe Inflation und die Abhängigkeit von den Fallzahlen. Bis zum Ende des Jahres werde ein Defizit der Krankenhäuser in Höhe von rund 15 Milliarden Euro erwartet. Die Krankenhäuser könnten auch von einem Ausbau ambulanter und damit nicht-stationärer Leistungen profitieren, erklärte Gaß.

Frank Bretschneider, Dirk Baas