sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Bundesregierung dreht an einer wichtigen Stellschraube, um Bürgerinnen und Bürger mit wenig Geld beim Bezahlen ihrer hohen Wohnkosten zu unterstützen: Das Wohngeld wird im Schnitt auf 370 Euro fast verdoppelt und der Kreis der Berechtigten stark ausgeweitet. Für Heimbewohner soll zudem das Antragsverfahren vereinfacht werden. Der Sozialverband SoVD betonte, die Richtung des „Wohngeldes Plus“ stimme. Und: Die umstrittene Gasumlage ist endgültig vom Tisch. Eine Deckelung der Preise beim Gasverbrauch soll Firmen und Endverbraucher entlasten.

Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, für pflegende Angehörige einen Pflegelohn einzuführen - in der Höhe des Mindestlohns von zwölf Euro je Stunde oder mehr. Denn den Frauen, die diese Aufgabe in den allermeisten Fällen übernähmen, drohe Altersarmut. Die Pflege ihrer Familienmitglieder sei fast immer mit hohen Einnahmeverlusten verbunden, so die Begründung. Damit müsse Schluss sein, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nächstenliebe dürfe nicht länger arm machen.

Viele Pflegeheime können die horrenden Energiepreise nicht mehr lange stemmen. Es drohen Insolvenzen, sagt Ulrich Christofczik, Chef des Duisburger Christophoruswerks, im Interview mit epd sozial. Ohne schnelle staatliche Hilfe wie etwa einem Gaspreisdeckel würden zudem die Eigenanteile der Heimbewohner weiter massiv steigen. Das sei unvermeidbar, „weil es strukturelle Gründe hat“. Das System Pflege fahre vor die Wand, so der Geschäftsführer. Die Pflegefinanzierung müsse dringend reformiert werden.

Der Arbeitgeber hat es selbst in der Hand, ob nicht genommener Urlaub seiner Beschäftigten nach drei Jahren verfällt, ohne dass das Unternehmen dafür einen finanziellen Ausgleich schaffen muss. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. Er nahm den Arbeitgeber in die Pflicht. Der muss zum Nehmen des Urlaubs auffordern und auch darauf hinweisen, dass er sonst zu verfallen droht. Tut er das nicht, gilt die gesetzliche Regel, dass nach längstens drei Jahren der Urlaub verfällt, nicht.

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Dirk Baas