Berlin (epd). Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat sich kritisch zu Plänen der Bundesregierung geäußert, Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrechts zu geben. „Das Gesetz könnte viele Menschen aufgrund der hohen Hürden ausschließen“, heißt es in einer am 13. Juni veröffentlichten Mitteilung.
Nach einem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt werden. So sollen Menschen, die sich seit mindestens fünf Jahren geduldet in Deutschland aufhalten und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, nicht straffällig geworden sind und nicht über ihre Identität getäuscht haben, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Der Dachverband der Psychosozialen Zentren begrüße, dass die Kettenduldungen beendet und die Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Problematisch an dem Entwurf aus dem Ministerium sei allerdings, dass viele Personen vermutlich von der geplanten Regelung ausgeschlossen werden, weil sie nicht in Besitz eines Passes sind. „Berichte aus der Praxis zeigen, dass die Identitätsklärung und Passbeschaffung für geflüchtete Menschen mitunter sehr schwierig sein können.“
Außerdem hätte der Koalitionsvertrag den Ausschluss vom Bleiberecht wegen angeblicher Täuschung über die Identität bislang nicht vor. „Somit könnte die Regelung vom Bundesinnenministerium viel restriktiver umgesetzt werden als ursprünglich verhandelt“, so der Verband.
„Als BAfF fordern wir: Menschen mit Fluchterfahrungen brauchen eine echte Zukunftsperspektive und eine möglichst rasche Herstellung eines sicheren Lebensumfeldes“, sagte Geschäftsleiter Lukas Welz: „Die Kettenduldungen können zu großen psychischen Belastungen führen, daher braucht es eine gesetzliche Regelung, die möglichst vielen Menschen hilft.“