Potsdam (epd). Nach dem von einer Pflegekraft Ende April verübten Mord an vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus ist vor dem Arbeitsgericht Potsdam nun auch über die Kündigung der Heimleiterin Heike J. verhandelt worden. Zu den Kündigungsgründen sei in der Güteverhandlung am 14. Januar nicht Stellung genommen worden, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) im Anschluss. Beide Parteien hätten erklärt, dass sie versuchen wollen, sich zu einigen. Ein Kammertermin zur Entscheidung sei für 9. März geplant.
Über die bereits kurz nach dem Gewaltverbrechen ausgesprochene Kündigung der langjährigen Pflegekraft Ines R. will das Arbeitsgericht erneut am 1. Februar verhandeln. Sie wurde am 22. Dezember unter anderem wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt und wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in die Psychiatrie eingewiesen.
In dem Mordprozess vor dem Landgericht Potsdam hatte es unter anderem kritische Berichte über die Arbeitsbedingungen in der Behinderten-Wohneinrichtung des evangelischen Sozialunternehmens gegeben. Das Oberlinhaus habe der Heimleiterin vor der fristlosen Kündigung am 20. Dezember zunächst andere Arbeitsmöglichkeiten angeboten, sagte Crumbach. Die Klägerin habe dies jedoch abgelehnt. Eine ordentliche Kündigung sei aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeit bei dem Diakonie-Unternehmen nicht möglich.
Das Oberlinhaus will nun eine Expertenkommission einsetzen, um Probleme in der Behindertenhilfe wie eine unzureichende Finanzierung und Personalausstattung zu thematisieren.