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Behinderung

Ehemann sagt im Oberlinhaus-Prozess umfassend aus



Beim Prozess um die Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus treten psychische Beeinträchtigungen der Angeklagten immer mehr in den Vordergrund. Die Nebenklage sucht zu klären, warum Missstände wie Personalmangel in der Einrichtung nicht gemeldet wurden.

Potsdam (epd). Im Prozess um die Tötung von vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus hat am vierten Prozesstag der Ehemann der Angeklagten umfassend ausgesagt. Im Gegensatz zur behandelnden Psychiaterin spricht er von einem desolaten Zustand seiner Frau vor der Tat.

Diese sei am 28. April in verwirrtem Zustand nach Hause gekommen und habe „nur vor sich hin gefaselt“, sagte Timo R. am 18. November vor dem Landgericht Potsdam. Daraufhin habe er den gemeinsamen Sohn gebeten, auf seine Frau achtzugeben und das Oberlinhaus angerufen, um zu erfahren, was vorgefallen war.

Ehemann rief die Polizei

Beim zweiten Anruf sei in den Zimmern der von seiner Frau betreuten Menschen nachgesehen und Blut entdeckt worden. Timo R. rief daraufhin selbst die Polizei. Seine Frau Ines R. weiß von der Tat nach den Worten des Ehemanns nur aus Erzählungen anderer, nicht aus eigener Erinnerung.

Bereits in den Wochen unmittelbar vor der Tat sei sie in einem desolaten psychischen und körperlichen Zustand gewesen, sagte der 54-Jährige aus. Daraufhin sei er mit ihr übereingekommen, dass sie am darauffolgenden Tag erneut ärztliche Hilfe der behandelnden Psychiaterin in Anspruch nehmen solle. Timo R. schilderte seine Frau im weiteren Verlauf seiner Aussage als Mutter, die nie die Geduld mit ihren Kindern verloren habe und vor der Tat „komplett überfordert“ war.

Die langjährige Psychiaterin der Angeklagten berichtete vor Gericht, diese habe von Selbstmordphantasien und -handlungen von ihrer Kindheit an berichtet. „Ich habe unsere Arbeit immer als Ringen ums Überleben verstanden“, sagte Heike R. Die Angeklagte hatte die Ärztin von ihrer Schweigepflicht befreit.

Persönlichkeitsstörung festgestellt

Sie habe keine Erklärung für die „archaische Wut“ der Tat, sagte die Psychiaterin. Nach dem letzten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vom September/Oktober 2020 sei es ihr besser gegangen. Diesen Eindruck gewann die Psychiaterin auch bei ihrer letzten Begegnung zwei Wochen vor der Tat.

Die Psychiaterin stellte im Rahmen der 2016 begonnenen Behandlung eine Persönlichkeitsstörung fest. Die Patientin nahm demnach in Krisensituationen in Absprache mit ihr Medikamente, um psychotische Zustände abzumildern.

Die Angeklagte habe den Vorschlag abgelehnt, sich wegen Überlastung krankschreiben zu lassen, berichtete die Psychiaterin. Ihr Fehlen am Arbeitsplatz habe sie den Kollegen nicht zumuten wollen.

Klagen über Personalmangel

Die Anwältin der Nebenklage, Beatrice Vossberg, bestätigte Angaben von Kollegen der Angeklagten über Missstände wegen Personalmangels. Vossberg vertritt die Eltern eines der vier Todesopfer. Diese hätten auf Mängel in der Pflege ihres Sohnes aufmerksam gemacht. Darauf hätten Mitarbeiter des Hauses jedoch abwiegelnd reagiert. Überdies sei offen, warum diese die Missstände nicht bei den zuständigen Behörden anzeigten.

Die Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus Ende April mit vier Getöteten hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst. Die 52-jährige Ines R. muss sich wegen Mordes und weiterer Straftaten verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Am kommenden Dienstag will das Gericht Angehörige der Opfer und Mitarbeiter des Oberlinhauses als weitere Zeugen anhören.

Bettina Gabbe