sozial-Politik

Geschlechter

Transidente Menschen in Deutschland



Hannover (epd). Als trans* (transident, transsexuell, transgender) bezeichnen sich Menschen, die sich nicht - oder nicht nur - mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Das Spektrum sei breit, sagte Petra Weitzel von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Es reiche von Menschen, die ihre Geschlechtsrolle nur sozial wechselten, bis hin zu solchen, die einige oder alle möglichen geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen in Anspruch nähmen und ihr eigentliches Geschlecht rechtlich anerkennen ließen.

Wie viele es in Deutschland gibt, ist nicht erfasst. Laut Studien des amerikanischen „Williams Institute“ und „Gallup“ definieren sich in den USA knapp 0,6 Prozent der Erwachsenen als „transgender“. Wendet man einen solchen Bevölkerungsanteil auf Deutschland an, ergibt das nach Berechnungen der dgti entsprechend rund 480.000 Menschen.

Bundesjustizamt liefert Zahlen

Anhaltspunkte bieten daneben die Zahlen über die Anträge zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz. Nach Angaben des Bundesjustizamtes waren dies in den Jahren 1991 bis 2019 insgesamt 29.549 Verfahren. Anteilig machte die Zahl derer, die 2019 einen Antrag nach diesem Gesetz gestellt haben, 0,32 Prozent des Geburtenjahrgangs aus, erläutert die dgti-Vorsitzende Weitzel.

Dabei sind die Menschen nicht eingerechnet, die sich nicht in eines der Geschlechter männlich oder weiblich einordnen. Sie konnten bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. April 2020 keinen Antrag nach diesem Gesetz stellen. Das Transsexuellengesetz steht zudem erst seit 2011 auch Personen offen, die keine medizinischen geschlechtsangleichenden Maßnahmen brauchen.

Weitzel zufolge gibt es zudem noch eine sehr hohe Dunkelziffer von trans* Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nie ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz angestrebt haben. Abschreckend sei zum Beispiel, dass für ein Verfahren nach wie vor zwei teure psychiatrische Gutachten nötig seien. Lobbyverbände wie die dgti sehen darin eine Diskriminierung und Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes.



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