Düsseldorf (epd). Seit dem 7. Januar werden in Nordrhein-Westfalen die ersten Bezahlkarten für Flüchtlinge vergeben. In einem ersten Schritt wird die „Social Card“ in fünf Landeseinrichtungen - jeweils eine pro Regierungsbezirk - an Leistungsempfänger verteilt, wie das Ministerium für Flucht und Integration in Düsseldorf mitteilte. Danach soll die Bezahlkarte innerhalb von drei Monaten über das Landessystem in den weiteren derzeit 50 Einrichtungen des Landes ausgerollt werden. Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende monatlich bis zu 50 Euro abheben. In Härtefällen kann die Summe auch höher sein.

Bislang erfolgt einmal wöchentlich die Ausgabe von Bargeld in den Flüchtlingseinrichtungen. Dieses Verfahren wird nun durch die Ausgabe der Bezahlkarte ersetzt, wie es hieß. In den kommenden Wochen sind zudem Informationsveranstaltungen für alle Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte geplant, damit die Ausgabe in den Kommunen ab dem zweiten Quartal beginnen kann.

Opt-Out-Regel steht Kommunen frei

Zugleich steht es den Kommunen in NRW frei, die sogenannte Opt-Out-Regel zu nutzen und weiterhin gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz Geldleistungen, Sachleistungen oder Wertgutscheinen auszugeben. Die Kommunen, die ebenfalls wie das Land eine Bezahlkarte ausgeben wollen, können auf bestehende Datensätze zu den Leistungsempfängern zugreifen und diese vom Land übernehmen.

Das Land NRW hat gemeinsam mit 13 anderen Bundesländern einen Dienstleister für die Bezahlkarte beauftragt. Für die Finanzierung der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte wurden rund zwölf Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt.

Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) verwies darauf, dass Familien auch nach Ausgabe der Bezahlkarte weiterhin „Bargeld zur Verfügung haben, um beispielsweise Kinderkleidung auf Flohmärkten günstiger kaufen zu können, wo eine Kartenzahlung in der Regel nicht möglich ist“. In NRW gelte die gleiche Bargeldgrenze für Kinder wie für Erwachsene.

Die Bezahlkarte kann den Angaben nach sowohl als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone genutzt werden. Kartenanbieter ist das Unternehmen Visa. Eingesetzt werden kann die Bezahlkarte deutschlandweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel. Bislang umfasst das Netz der Händler mehr als 15.000 Geschäfte. Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers ins Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Ebenfalls ist es nicht möglich, die Karte zu überziehen.