Berlin (epd). Im vergangenen Jahr sind in Deutschland deutlich weniger Asylanträge gestellt worden. Wie aus der am 9. Januar vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlichten Jahresstatistik hervorgeht, gab es 2024 knapp 230.000 Erstanträge auf Schutz in Deutschland. Das waren gut 30 Prozent weniger als im Jahr zuvor. 2023 gingen beim Bundesamt fast 100.000 Asylerstanträge mehr ein, insgesamt rund 329.000.
Hauptherkunftsländer der Asylantragsteller waren 2024 wie im Jahr zuvor Syrien, Afghanistan und die Türkei. Knapp 77.000 Asylerstanträge wurden allein von Syrerinnen und Syrern gestellt. Von Afghaninnen und Afghanen gingen mehr als als 34.000 Anträge ein. Nicht in der Statistik enthalten ist die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, die kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 haben mehr als eine Million Menschen aus dem Land in Deutschland Schutz gesucht.
Die Zahl der Asylanträge ist insbesondere seit der Einführung von Grenzkontrollen stark zurückgegangen. Im November und Dezember 2024 gingen jeweils nur rund halb so viele Asylerstanträge ein wie in den Vergleichsmonaten des Vorjahres.
Grenzkontrollen werden fortgesetzt
Durch die Kontrollen an allen deutschen Grenzen würden Schleuserrouten durchkreuzt und grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Nach ihren Worten sind durch die Kontrollen 1.800 Schleuser festgenommen und mehr als 40.000 Personen zurückgewiesen worden. „Wir werden die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen deshalb über März 2025 hinaus fortsetzen“, kündigte Faeser an.
Gesunken ist im vergangenen Jahr auch die sogenannte Schutzquote, also der Anteil positiv beschiedener Anträge. Sie lag nach Angaben des Bundesamtes 2024 bei weniger als der Hälfte. 44,4 Prozent der Anträge endeten mit der Rechtsstellung als Flüchtling, dem untergeordneten subsidiären Schutz oder einem Abschiebeverbot. 2023 lag die Quote positiv beschiedener Anträge noch bei 52 Prozent.
30,5 Prozent der Anträge wurden der Statistik zufolge im vergangenen Jahr abgelehnt. Der Rest - gut ein Viertel der Anträge - endete mit formellen Entscheidungen. Allein knapp elf Prozent der Entscheidungen waren im vergangenen Jahr den Angaben zufolge dem Dublin-Verfahren zuzuordnen. Dabei wird die Zuständigkeit eines anderen europäischen Staates geprüft und keine inhaltliche Prüfung des Schutzgesuchs vorgenommen.