Berlin, Düsseldorf (epd). Die Länder wollen das vom Bund über das Kita-Qualitätsgesetz zur Verfügung gestellte Geld vor allem für eine Verbesserung der Personalsituation bei der Kinderbetreuung ausgeben. Wie Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am 4. August in Berlin mitteilte, soll jeweils knapp eine der insgesamt vier Milliarden Euro für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel (984 Millionen Euro) und die Gewinnung von Fachkräften (933 Millionen Euro) ausgegeben werden.

Paus gab den praktischen Start des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossenen Kita-Qualitätsgesetz bekannt, mit dem der Bund die Länder in diesem und im kommenden Jahr finanziell bei der Verbesserung der Kinderbetreuung unterstützen will. Über die Verwendung des Geldes hat Paus mit jedem Bundesland Verträge abgeschlossen, damit die Mittel jeweils am sinnvollsten verwendet werden. Ausgegeben werden kann das Geld unter anderem auch für gesundes Kita-Essen, Gesundheitsvorsorge und für Bewegungsangebote.

NRW fördert Ausbildung und Qualifizierung

Dem Ministerium zufolge sind 312 Millionen Euro der zur Verfügung gestellten Mittel für den Bereich sprachliche Bildung geplant. Das Geld soll dabei helfen, Angebote der Sprachkitas aufrechtzuerhalten, denen nach einem Auslaufen der Förderung das Aus drohte. 530 Millionen Euro sollen für die Qualifizierung von Kita-Leitungen verwendet werden, 179 Millionen Euro für bedarfsgerechte Angebote.

In Nordrhein-Westfalen sollen die praxisintegrierte Ausbildung sowie die Ausbildung im Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin gefördert werden. Weitere Zuschüsse soll es zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und für die kontinuierliche Qualifizierung des Personals in Kindertageseinrichtungen geben.

Die Betreuungsangebote sollen außerdem flexibler gestaltet werden. Jedes Jugendamt soll demnach einen Zuschuss zur kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Flexibilisierung von Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Dazu gehören die Ausweitung von Öffnungszeiten, zusätzliche Angebote bei unregelmäßigem Bedarf oder ergänzende Kindertagespflege. Kitas mit Kindern, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf wie sprachlichen Förderbedarf haben, erhalten Gelder für zusätzliches Personal.