Frankfurt a.M. (epd). Die Hilfsbereitschaft für die ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland ist groß. Privatpersonen vermitteln Wohnungen und spenden Geld. Doch beim Engagement Einzelner bleibt es nicht: Ab Juni haben ukrainische Staatsbürger Anspruch auf die Grundsicherung. Sie erhalten damit die gleichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger oder bereits anerkannte Schutzberechtigte. Flüchtlinge aus anderen Kriegsgebieten müssen hingegen weiterhin einen Asylantrag stellen. Gibt es hierzulande zwei Klassen von Flüchtlingen?

Die Diskussion über diese Frage hält der Historiker Jochen Oltmer für irreführend. „Es gab schon immer, und es gibt auch weiterhin mehrere Klassen von Schutzsuchenden“, sagte der Professor vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück dem Evangelischen Pressedienst (epd). Als eine Gruppe von Schutzsuchenden nennt Oltmer rund 220.000 jüdische Kontingentflüchtlinge, die seit 1991 aus den ehemaligen Sowjetrepubliken nach Deutschland geflohen sind. Auch sie hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, erklärte der Professor.

EU aktivierte Massenzustrom-Richtlinie

Auch nach Angaben des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) sind Flüchtlinge in Deutschland schon immer unterschiedlich behandelt worden. Das betreffe „ihre Migrationsverläufe, ihre Bleibeperspektiven und eng damit verknüpft ihre Integrations- und Teilhabe-Bedingungen“, sagte die DeZIM-Abteilungsleiterin Migration, Ramona Rischke, dem epd.

Schutzsuchende, die sich im Asylverfahren befinden, seien von der Sonderbehandlung der Ukrainer „zu Recht irritiert“, findet hingegen der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Memet Kilic. Syrer oder Afghanen fragten sich, warum nicht auch bei ihnen die EU-Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wurde.

Die finanziellen Zuwendungen, welche die Ukrainer ab Juni nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sind höher als die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während ein alleinstehender Erwachsener aus der Ukraine 449 Euro pro Monat erhält, sind es für Asylbewerber 82 Euro weniger. Auch sind die ukrainischen Kriegsflüchtlinge krankenversichert, andere Schutzsuchende werden nur in akuten Fällen behandelt.

Den Ausschlag für die Andersbehandlung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge hat die Europäische Union gegeben. Nach dem Angriff auf die Ukraine hat die EU die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Damit wurde allen ukrainischen Staatsbürgern sofort EU-weit ein Aufenthaltstitel, Zugang zu Arbeit, Wohnraum, Medizin und zu Schulen zugesprochen.

Amtsberg: Ungleichbehandlung beenden

Der Asylrechtsexperte Constantin Hruschka vom Münchner Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik weist darauf hin, dass die EU die Massenzustrom-Richtlinie eingesetzt habe, um die Asylverfahren zu entlasten - und nicht etwa um die Geflüchteten zu bevorzugen. In die EU-Staaten sind nach UN-Angaben mehr als fünf Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet. Für jeden Einzelnen ein Asylverfahren durchzuführen, würde sehr lange dauern und den Zugang zu Integrationsangeboten über Monate verzögern, sagt der DeZIM-Experte Marcus Engler.

In einem Punkt sind sich die Experten einig: Sie alle fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung aller Flüchtlinge. Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Fraktionen zumindest angekündigt, das Asylbewerberleistungsgesetz weiterentwickeln zu wollen. Darauf dringt auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne). Sie fordert, das Vorhaben zügig umzusetzen, „damit die Ungleichbehandlung nicht weiter fortdauert“.