Berlin (epd). Im Rechtsstreit über die Kündigung des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein durch den Sender ist das Ergebnis weiter offen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg werde am 17. April eine Entscheidung verkünden, sofern der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Augenstein zuvor keine einvernehmliche Lösung finden, teilte das Gericht nach der mündlichen Verhandlung am 20. Februar in Berlin mit. (AZ: 5 Sa 478/24)
Gegenstand der Berufungsverhandlung am Donnerstag waren nach Gerichtsangaben unter anderem Fragen der Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses, der Rückzahlung erhaltener Zahlungen sowie der Leistung von Ruhegeld, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der RBB hatte Augenstein im Februar 2023 außerordentlich gekündigt. Im Januar 2024 hatte das Arbeitsgericht dessen Klage dagegen im Wesentlichen stattgegeben.
Der RBB hatte laut Gericht unter anderem damit argumentiert, dass das Dienstverhältnis nichtig sei, da die vertraglich festgelegte Ruhegeldregelung überhöht und damit sittenwidrig sei. Außerdem hatte der Sender Augenstein wegen diverser Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigt.
Der RBB will mit der Klage laut Gericht bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten und hat Augenstein Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Der Vorwurf laute, Augenstein habe sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz vom RBB gewähren lassen, obwohl die Wahrnehmung dieser Funktion bereits durch die Grundvergütung abgegolten gewesen sei. Augenstein geht laut Gericht gegen die Kündigung vor und klagt auf Zahlung unter anderem von Ruhegeld.
