Karlsruhe/Dessau-Roßlau (epd). Der Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh muss nicht erneut von der Justiz aufgerollt werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Bruders von Jalloh hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen in dem Fall verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter in einem am 23. Februar veröffentlichten Beschluss (2 BvR 378/20).

In der Begründung heißt es, die zuständigen Strafermittlungsbehörden hätten umfassend ermittelt. Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe sämtliche bisher geführten Ermittlungen eingehend auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht und geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.

Auch das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat sich mit den Ermittlungsergebnissen sowie den vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einwendungen detailliert auseinandergesetzt. Das OLG sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen eine dritte Person nicht begründet werden könne.

Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone sorgte damals bundesweit für Aufsehen und Empörung. In der Folge wurde 2012 nach wiederholten Ermittlungen ein Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Mit seiner Verfassungsbeschwerde vom November 2019 wollte der Bruder erreichen, dass erneut in dem Fall ermittelt werden muss.

Nach offizieller Behördenversion soll sich der damals 36-Jährige im Keller des Polizeireviers, an Händen und Füßen gefesselt, auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben. Brandgutachter, Mediziner und Kriminologen erklärten dagegen wiederholt, dass dies nicht möglich sei.