Erfurt (epd). Die Thüringer Landesregierung hat die nötigen Vorkehrungen für die Auszahlung der Energiepauschale an Studierende getroffen. Zur Umsetzung des Bundesprogramms habe das Kabinett die erforderliche Durchführungsverordnung erlassen, teilte die Landesregierung am 21. Februar nach der Sitzung des Kabinetts in Erfurt mit. In Thüringen seien rund 150.000 Studierende und rund 15.650 Fachschülerinnen und Fachschüler anspruchsberechtigt. Diese müssten sich zur Antragstellung in einem Onlineportal anmelden, das am 15. März freigeschaltet werde. Die notwendigen Anmeldedaten erhielten sie von ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung.

Nach positiver Prüfung der Anträge durch die Online-Plattform werde zeitnah die Auszahlung der 200 Euro an die Antragstellerinnen und Antragsteller über die Bundeskasse veranlasst, teilte die Staatskanzlei mit. Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Einmalzahlung soll junge Menschen angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel unterstützen.