Dresden (epd). Im Fall der bevorstehenden Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten hat das Justizministerium nach eigenen Angaben keine Handhabe. Es gebe laut Abgeordnetengesetz ein Recht auf Rückkehr, da habe die oberste Dienstbehörde keinen Ermessenspielraum, sagte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) im Podcast „Politik in Sachsen“, ohne namentlich auf Maier Bezug zu nehmen.
„Ich kann nicht eingreifen. Wenn wir das tun könnten, dann würden wir es tun“, sagte die Ministerin. „Aber die Gefahr, dass wir damit ein Disziplinarverfahren gefährden und es dann nicht mehr möglich ist, ist einfach an der Stelle zu hoch“, betonte sie im Politik-Podcast mit Saechsische.de. Maiers Rückkehr wird Mitte März erwartet. Er wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter am Dresdner Landgericht hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß.
Sachsen steht in der Kritik, rechtliche Möglichkeiten im konkreten Fall nicht auszuschöpfen. Die sächsische Linke hatte dem Freistaat fehlende Konsequenz vorgeworfen.
Grundsätzlich gebe es zwei Möglichkeiten, gegen Richter vorzugehen, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, sagte Justizministerin Meier. Das Disziplinarverfahren, wofür der direkte Dienstvorgesetzte zuständig ist, und eine sogenannte Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dafür brauche es eine Zweidrittelmehrheit des Landtags. Es wäre laut Meier bundesweit die erste Anklage dieser Art. Im Falle des Dienstvorgesetzten vertraue sie auf das Vorgehen des Gerichtspräsidenten, sagte Meier.