Berlin (epd). Die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen sollen im Wesentlichen bis zum 29. Juni verlängert werden. Nach den Diskussionen über den Thüringer Vorstoß, die Regelungen weitgehend zu lockern, haben sich Bund und Länder darauf am 26. Mai verständigt. Wie die Bundesregierung mitteilte, können die Länder an den geltenden Beschränkungen festhalten oder im öffentlichen Raum nun Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder Mitgliedern zweier Hausstände erlauben.
Getroffen wurde die Absprache den Angaben zufolge zwischen Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und den Chefs der Senats- und Staatskanzleien der Länder. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte am Wochenende zunächst angekündigt, die Verordnungen in seinem Land ganz aufzuheben und stattdessen auf Empfehlungen und lokale Maßnahmen bei Infektionsausbrüchen zu setzen. Die Landesregierung vertagte die Entscheidung darüber aber am Dienstag.
Wie aus der Mitteilung der Bundesregierung weiter hervorgeht, wird den Bürgern künftig weiter empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten. Auch zu Hause sollten Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Empfohlen werden außerdem Treffen im Freien, bei Treffen in Innenräumen ausreichende Belüftung.
Niedriges Niveau der Neuinfektionen
Dem Beschluss liege die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau ist, heißt es in der Mitteilung. Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden seien.
Auf die derzeit geltenden Beschränkungen, die bereits Treffen zweier Haushalte in der Regel zulassen, hatten sich Bund und Länder Anfang Mai verständigt. Sie gelten bis einschließlich 5. Juni.
Die Regelungen sahen bereits neben Lockerungen für Gastronomie, Sport sowie Schule und Kita eine Art Notbremse vor, die Einschränkungen bei regionalen Virusausbrüchen nach sich ziehen soll. Daran wollen Bund und Länder festhalten: "Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern", heißt es in der aktuellen Mitteilung.