Berlin, Düsseldorf (epd). Jobcenter fordern bundesweit von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach haben Jobcenter rund 2.500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt, die sich zwischen 2013 und 2015 verpflichtet hatten, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen.
Forderungen werden derzeit nicht eingetrieben
Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der bundesweit geforderten Erstattungen, wie es weiter hieß. Diese Summe verteilt sich auf 764 Kostenbescheide. Mit 750 Rechnungen an Flüchtlingsbürgen liegt Nordrhein-Westfalen knapp dahinter, dabei geht es um fast 5,7 Millionen Euro. Über eine Million Euro verlangen Jobcenter auch in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg zurück, während in Brandenburg gerade einmal 57.000 Euro von zehn Verpflichtungsgebern erstattet werden sollen. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben, bis zu einer Klärung des Streits gilt eine sogenannte "befristete Niederschlagung".
Die von der Bundesregierung genannte Forderungssumme von 21 Millionen Euro bezieht sich den Angaben zufolge nur auf die 303 von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den kommunalen Trägern eingerichteten Jobcenter. Nicht enthalten sind die 104 von Kreisen und kreisfreien Städten allein betriebenen Jobcenter, so dass sich das Volumen noch deutlich erhöhen dürfte. Hinzu kommen auch noch kommunale Sozialämter, die an Syrer gewährte Leistungen für Grundsicherung im Alter geltend machen - zum Beispiel in der Stadt Minden derzeit in 14 Fällen.
In den niedersächsischen Industrieregionen Wolfsburg (2,34 Millionen Euro) und Salzgitter (1,15 Millionen Euro) werden laut Bundesregierung bundesweit die jeweils größten Summen eingefordert. Danach folgen gleichauf mit knapp über 900.000 Euro die Jobcenter in den Universitätsstädten Gießen und Bonn. Noch darüber liegt der in der Übersicht des Bundesarbeitsministeriums nicht enthaltene ostwestfälische Kreis Minden-Lübbecke - das rein kommunale Jobcenter nannte dem epd auf Anfrage ein Forderungsvolumen von rund 990.000 Euro, das sich auf 61 Bescheide verteilt.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung äußerte sich auf epd-Anfrage "vorsichtig optimistisch", mit dem Bund bald zu einer politischen Einigung in dem Streit zu kommen. Der Bund habe nun Bereitschaft signalisiert, zur Entlastung der Bürgen einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln, erklärten das NRW-Integrationsministerium und das NRW-Sozialministerium.
Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Denn die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert wurde.
Ungeklärter Konflikt beschäftigt Gerichte
Der ungeklärte Konflikt beschäftigt seit längerem auch die Verwaltungsgerichte. Allein in Niedersachsen laufen derzeit 482 solcher Verfahren, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes ergab. Das Verwaltungsgericht Köln meldete allein 100 Klagen aus Bonn. Rund 100 Bürgen suchen ihr Recht vor dem Verwaltungsgericht Minden, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat 77 Fälle zu bearbeiten. Während das Verwaltungsgericht Köln jüngst mehreren Bürgen recht gab, weil die Behörden deren finanzielle Leistungsfähigkeit offenbar nicht ausreichend geprüft hatten, milderte das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch die Forderungen lediglich um Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung ab.