Berlin (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat die Position des Deutschen Ethikrats in seiner Ad-hoc-Empfehlung "Besondere Regeln für Geimpfte?" begrüßt. Auch die BAGSO halte es im Grundsatz für richtig, Menschen, die bereits geimpft wurden, und solche, die diese Möglichkeit noch nicht hatten, bis auf weiteres gleich zu behandeln, heißt es in einer Mitteilung vom 5. Februar. Zugleich unterstützt der Senioren-Dachverband auch die Empfehlung, die Beschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen für Geimpfte aufzuheben. Ähnlich äußerte sich der BIVA-Pflegeschutzbund.
Der Deutsche Ethikrat weise zu Recht darauf hin, dass die Belastungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen "erheblich über das hinausgehen, was andere Bürgerinnen und Bürger erdulden müssen", betonte die BAGSO. Das betreffe Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen innerhalb der Einrichtung wie etwa den Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und Gruppenangebote. Diese Sonderbelastung sei, so der Ethikrat, nur zu rechtfertigen, solange diese Menschen noch nicht geimpft sind.
Die BAGSO begrüßte die Klarstellung, dass es an dieser Stelle nicht um Vorteile, sondern um die Rücknahme besonderer Nachteile für eine in der Corona-Pandemie besonders schwer belastete Personengruppe geht. Der BIVA-Pflegeschutzbund verwies darauf, dass auch bei bereits zweifach geimpften Heimbewohnern noch die derzeit geltenden Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen angewendet würden. Zugang gebe es nur unter starken Auflagen und Beschränkungen. "Eine Verlängerung dieses Zustandes trotz zweifacher Impfung ist weder verhältnismäßig noch akzeptabel", sagte Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins.
Entscheidend sei nun, dass die Länder schnellstmöglich neue Regeln für Pflegeheime in den Corona-Schutzverordnungen erlassen, die den Schutz durch Impfungen berücksichtigten und verhältnismäßige Mittel für Menschen festschreiben, die nicht geimpft werden konnten. Die Einrichtungen benötigten Rechtssicherheit und die Betroffenen verbindliche Rechte, erklärte der BIVA-Pflegeschutzbund.