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Augustinum: Strafverfahren beendet, Schadenersatzklage dauert an



Nach der rechtskräftigen Verurteilung ihres ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers ist die Augustinum-Gruppe weiter bemüht, elf ihrer verkauften Seniorenresidenzen zurückzubekommen. Auch nach Abschluss des Strafprozesses treibe man "in einer ganzen Reihe von Zivilverfahren die Rückabwicklung der Verkäufe von noch elf betroffenen Immobilien weiter", teilte der diakonische Sozialkonzern am 8. Februar auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Angesichts zahlreicher Beschlüsse und Urteile zugunsten des Augustinum sei man "zuversichtlich, alle Immobilien zurückzuerlangen", hieß es weiter.

Am 5. Februar hatte das Landgericht München I den früheren Augustinum-Geschäftsführer wegen Untreue und unerlaubtem Waffenbesitz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte sei nicht die treibende Kraft hinter den Immobiliengeschäften gewesen, entschied das Gericht. Bei diesen Geschäften hatte das Augustinum zwischen 2011 und 2013 an die Immobilienfirma Nordic Kontor 14 seiner 23 Wohnstifte verkauft und anschließend zurückgemietet. Drahtzieher der dubiosen Geschäfte soll der 2014 verstorbene Ex-Aufsichtsratschef des Augustinums gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte 2017 vier Beschuldigte angeklagt. Das Verfahren gegen drei davon sei laut Augustinum bereits im Vorfeld der Verhandlungen eingestellt worden – "teilweise mit der Auflage erheblicher Geldzahlungen in sechststelliger Höhe", teilte ein Sprecher mit. Der Sozialkonzern selbst hatte 2019 Schadenersatzklage in Höhe von 86 Millionen Euro gegen mehrere Beteiligte erhoben.

Das Augustinum war 1954 in München von dem evangelischen Pfarrer Georg Rückert gegründet worden. Es umfasst mehr als 20 Senioren-Wohnstifte und weitere Einrichtungen im Sozial- und Bildungsbereich. Der Konzern beschäftigt mehr als 4.000 Mitarbeiter.