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Hintergrund

Neue Regeln im verlängerten Lockdown



Bund und Länder haben sich am 10. Februar darauf verständigt, den Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis 7. März zu verlängern. Die Zahl der Neuinfektionen ist nach ihrer Bewertung noch zu hoch für Öffnungen - vor allem angesichts der auch in Deutschland kursierenden höchst ansteckenden Virusmutationen. Ein paar Lockerungen kann es aber schon früher geben. Die Beschlüsse im Überblick:

WAS WEITER GILT

Bei den Kontaktbeschränkungen und der Maskenpflicht bleibt es bei den derzeitigen Regeln: Angehörige eines Haushalts dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Personen sollen dabei möglichst konstant bleiben. In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine medizinische Maske getragen werden. Arbeitgeber müssen weiter Homeoffice ermöglichen. Die entsprechende Rechtsverordnung gilt ohnehin noch bis zum 15. März. Einzelhandel, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Gottesdienste dürfen nur unter strengen Auflagen und mit Anmeldung stattfinden.

PERSPEKTIVE FÜR SCHULEN UND KITAS

Schulen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung sollen als erstes wieder öffnen, wobei die einzelnen Bundesländer über den genauen Zeitpunkt entscheiden. Einige wollen schon am 22. Februar wieder mit dem Präsenzunterricht starten. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden, heißt es im Beschluss. Zudem sollen vermehrt Schnelltests in Schulen zum Einsatz kommen. Geprüft werden soll, ob Grundschullehrer und Erzieher früher als bisher geplant geimpft werden können - und in die Impf-Kategorie 2 (hohe Priorität) genommen werden. Sie wären damit in einer Gruppe mit den über 70-Jährigen.

FRISEURE

Schon am 1. März können Friseure wieder öffnen, auch weil für diesen Zeitpunkt erwartet wird, dass die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen unter 50 liegt. Für Friseure gelten dann aber strengere Auflagen: Termine müssen reserviert und medizinische Masken getragen werden.

WEITERE ÖFFNUNGEN ERST BEI INZIDENZ VON 35

Erst wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in einer Woche unter 35 liegt, soll es weitere Öffnungen geben, und zwar für Einzelhandel, Museen und Galerien sowie für andere körpernahe Dienstleistungen neben den Friseuren. Im Einzelhandel soll sich nicht mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten. Über die Öffnung der Bereiche entscheiden die Länder.

SPORT, KULTUR UND FREIZEIT

Für weitere seit langem geschlossene Bereiche im Freizeitbereich sowie von Sport- und Kultureinrichtungen haben Bund und Länder noch keine konkrete Perspektive gegeben. Bund und Länder arbeiteten weiter an der Entwicklung nächster Schritte, heißt es im Beschluss. Dazu sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden.