sozial-Recht

Gerichtshof für Menschenrechte

Behörden gingen Missbrauchsvorwürfen mangelhaft nach



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien verurteilt, weil es Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern nicht genügend nachgegangen ist. Das Straßburger Gericht entschied am 2. Februar in einem Fall, bei dem drei italienische Adoptivkinder schwere Vorwürfe wegen ihres vorherigen Aufenthalts in einem bulgarischen Waisenhaus erhoben hatten. Ihnen wurden je 12.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Die drei Kinder wurden laut dem Gerichtshof für Menschenrechte 2012 im Alter von neun, zehn und zwölf Jahren von einem italienischen Paar adoptiert. Einige Monate später informierten die Eltern demnach die italienischen Behörden, dass die Kinder in dem Waisenhaus Opfer schweren sexuellen Missbrauchs geworden seien. Es solle auch ein organisierter Ring von Kriminellen involviert gewesen und andere Kinder ebenfalls missbraucht worden sein.

Akten schnell geschlossen

Die später eingeschalteten bulgarischen Behörden führten demnach zwei Untersuchungen durch, schlossen dann aber die Akten, da es keine Beweise für die Vorwürfe gebe.

Der Gerichtshof für Menschenrechte befand nun, dass die bulgarischen Behörden mehr hätten tun müssen. Die Vorwürfe der Kinder waren demnach so substanziell und detailliert, dass Bulgarien von Italien zum Beispiel Hilfe für Befragungen der Kinder oder zumindest Aufzeichnungen italienischer Befragungen sowie medizinische Untersuchungen hätten erbeten können. Weiterhin hätten die Ermittler in Bulgarien investigative Ermittlungen wie das Abhören von Telefonen zumindest erwägen sollen.

Az.: 22457/16