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DRK: Einstimmige Tarifempfehlung beendet Schlichtung




Viele Beschäftigte des Deutschen Rotes Kreuzes verfolgen gespannt die tarifliche Auseinandersetzung.
epd-bild/ DRK/ Günter Wicker
Die Schlichtung brachte ein einstimmig angenommes Ergebnis: Die BTG des Rotes Kreuzs und ver.di sind auf dem guten Weg zu einem neuen Tarifabschluss.

Nach einer zweitägigen Online-Schlichtung in den Tarifverhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Gewerkschaft ver.di haben die Schlichter, Professor Martin Henssler und Andrea Nahles, ihre Einigungsempfehlung vorgestellt. Sie schlagen lineare Steigerungen in Höhe von mindestens 3,4 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten sowie eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten.

Der Schlichterspruch wurde von der Schlichtungskommission, in der die Tarifvertragsparteien paritätisch vertreten sind, einstimmig befürwortet, heißt es in einer Mitteilung vom 29. Januar.

"Wir sind insgesamt zufrieden, dass wir nun eine tragfähige Lösung erreicht haben, die auf der einen Seite eine langfristige Planungssicherheit für die Arbeitgeber und auf der anderen Seite deutliche Verbesserungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt", sagte der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Zweigeteilte Erhöhung der Einkommen

Der Schlichterspruch beinhaltet insbesondere eine Erhöhung der Entgelte zum 1. April um 1,5 Prozent (mindestens 50 Euro) sowie eine Erhöhung ein Jahr später um 1,9 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. März 2023. Zudem sind den Angaben nach erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau hinaus für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Ebenso ist eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten Bestandteil des jetzt vorgelgten Schlichterspruches. Inhalt ist darüber hinaus auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro für alle Beschäftigten, inklusive des Rettungsdienstes.

Weitere Inhalte sind die Erhöhung der Zulagen für die Leitung der Rettungswache um jeweils 40 Euro, die Erhöhung der Gruppenleiterzulage in der Kita um 20 Euro sowie die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 Euro im Monat.

Neu eingeführt wird auch eine nach Tätigkeitsdauer gestaffelte, monatliche Zulage für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Zudem wird der Urlaub für alle Beschäftigten auf 30 Tage erhöht.

Erklärungsfrist bis zum 22. Februar

Die Mitgliederversammlung der BTG und die Tarifkommission von ver.di werden nun über die Einigungsempfehlung beraten, weil der Spruch unter dem Vorbehalt der bei ver.di und der BTG jeweils zuständigen Gremien steht. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar vereinbart.

Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt Arbeitgeber des DRK mit rund 38.600 Beschäftigten. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern erfasst. Beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten insgesamt rund 150.000 Menschen, doch nur ein Drittel ist über die Bundestarifgemeinschaft DRK tarifgebunden. Die Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten in den Bereichen Senioren; Gesundheit und Prävention; Kinder, Jugend und Familie, Behindertenhilfe, existenzsichernde Hilfen, Migration, Integration und Teilhabe, Erste Hilfe und Notfallrettung; Bevölkerungsschutz und der Bildungsarbeit.

"Das Gesamtpaket kann sich sehen lassen. Eine besondere Herausforderung war, den Beruf Notfallsanitäter wesentlich attraktiver zu machen. Das haben wir aufgrund der großen Unterstützung aus den Belegschaften geschafft. Zwischendurch sah es so aus, als würde an dem Punkt die Schlichtung scheitern," sagte Frank Hutmacher, der ver.di-Verhandlungsführer.

Dirk Baas