

Berlin (epd). Die Corona-Infektionen sind weiter zu hoch. Deshalb haben die Regierungschefs und -chefinnen von Bund und Ländern sich am 19. Januar nach sehr langen und kontroversen Debatten darauf geeinigt, bis 14. Februar weiter Schulen und Kitas, Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Kulturbetriebe und Geschäfte bis auf die für den notwendigen Bedarf geschlossen zu halten. Zudem wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die Kontakte zwischen Menschen weiter reduzieren sollen. Der Überblick:
Kontaktbeschränkungen: Im privaten Bereich bleibt es bei der seit Anfang Januar geltenden Regel: Ein Haushalt darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Erweiterte Maskenpflicht: In bestimmten Bereichen reicht eine Alltagsmaske aus Stoff künftig nicht mehr aus. Bund und Länder wollen in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske durchsetzen. Nötig wäre dann mindestens die meist blaue Hygienemaske, auch OP-Maske genannt, oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, die in Bayerns Geschäften, Bahnen und Bussen seit Montag Pflicht ist. Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen ist beim Kontakt mit den Bewohnern ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
Homeoffice: Bund und Länder wollen verbindlichere Homeoffice-Regelungen. Laut Beschluss müssen Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich bereits am 18. Januar für verbindliche Regelungen ausgesprochen und angekündigt, bei einem Beschluss schnell eine entsprechende Rechtsverordnung vorzulegen, die zunächst bis zum 15. März befristet ist. Arbeitnehmer können nach seinen Worten nicht verpflichtet werden, von zu Hause zu arbeiten. An sie wird aber dringlich appelliert, nicht ins Büro zu gehen, wenn es nicht notwendig ist.
Schulen und Kitas: Schulen bleiben bis zum 14. Februar weiterhin grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Hier ist im Bund-Länder-Papier von einer "restriktiven Umsetzung" die Rede. In Kindertagesstätten werde analog verfahren.
Pflegeheime: Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal in Altenund Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Hilfen beim Testen können auch durch Bundeswehrsoldaten genutzt werden.
Öffentlicher Nahverkehr: Damit alle, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, die notwendigen Abstände einhalten können, sollen - wo möglich und nötig - zusätzliche Verkehrsmittel eingesetzt werden.