

Hannover (epd). Die Pflegekammer Niedersachsen muss einem Gerichtsbeschluss zufolge eine Stellungnahme zu ihrer eigenen Abschaffung zurückziehen und darf sie nicht weiter verbreiten. Die Stellungnahme vom 25. November 2020 erfülle nicht die gebotenen Anforderungen an Sachlichkeit und Objektivität, teilte das Verwaltungsgericht Hannover am 6. Januar mit. In der umstrittenen Erklärung im Rahmen des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Auflösung der Kammer habe sich die Einrichtung einseitig für ihren Erhalt ausgesprochen und abweichende Meinungen nicht berücksichtigt.
Das Gericht gab damit einer Antragstellerin recht, die selbst Mitglied der Pflegekammer ist. Sie hatte die Kammer aufgefordert, die Stellungnahme von ihrer Homepage zu entfernen und sie im Gesetzgebungsverfahren zurückzuziehen. Anders als private Interessenverbände müsse eine Kammer mit Pflichtmitgliedschaft das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder vermitteln, befanden die Richter. Sie dürfe ihre Mehrheitsauffassung nicht apodiktisch mitteilen, sondern müsse auch Minderheitsmeinungen offenlegen und die Abwägung erkennbar machen.
Die vorgelegte Stellungnahme blende jedoch die Positionen derjenigen aus, die eine Auflösung der Kammer befürworteten, hieß es. Sie nenne vielmehr einseitig Argumente dafür, dass das Ergebnis einer Online-Befragung nicht zur Grundlage der Entscheidung über die Auflösung gemacht werden solle. Damit suggeriere sie ohne sachliche Anhaltspunkte, dass die nicht an der Umfrage beteiligten Mitglieder sich für den Fortbestand der Pflegekammer entscheiden würden.
An der Online-Befragung zur Zukunft der Pflegekammer nahmen im vergangenen Jahr rund 15.100 der insgesamt etwa 78.000 Mitglieder teil. 70,6 Prozent von ihnen sprachen sich gegen einen Fortbestand aus. Die Landesregierung beschloss daraufhin einen Gesetzentwurf zur Auflösung der Kammer. Letztgültig wird darüber der Landtag entscheiden.
Gegen den Beschluss der hannoverschen Richter kann die Pflegekammer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Das Oberverwaltungsgericht hatte allerdings bereits im Oktober angeordnet, dass die Pflegekammer eine umstrittene Pressemitteilung zu ihrer Auflösung von ihrer Homepage löschen musste. Auch in diesem Beitrag hatte die Kammer die Aussagekraft der Umfrage anzweifelt. Bereits damals bestätigten die Lüneburger Richter einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover.
Az.: 7 B 6300/20