Meckenbeuren (epd). Beschäftigte der Häuser der Pflege Liebenau "Leben im Alter" im baden-württembergischen Meckenbeuren (Bodenseekreis) haben für eine bessere Bezahlung gestreikt. Wie die Gewerkschaft ver.di am 25. November mitteilte, finde damit bundesweit erstmalig ein Streik in Pflegeeinrichtungen der Caritas statt.
Die Beschäftigten forderten einen Tarifvertrag "auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes". Seit Jahren gälten in den 21 Einrichtungen der Liebenau Leben im Alter gGmbH mit rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schlechtere Arbeitsbedingungen als im Öffentlichen Dienst und in anderen Caritas-Einrichtungen Baden-Württembergs, kritisierte ver.di. Der Arbeitgeber verweigere sich den kirchlichen Regelungen und nun auch dem Abschluss eines Tarifvertrags. Lange Zeit habe die Stiftung den Eindruck erweckt, als sei eine faire Tarifeinigung möglich, doch am 2. November habe sie die Verhandlungen nach der zehnten Runde abgebrochen, kritisierte die Gewerkschaft.
Für "unbegründet" halten die Verantwortlichen der Stiftung Liebenau dagegen den Warnstreik. "Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird in der Liebenau Leben im Alter die kirchliche Grundordnung wirksam und damit auch das kirchliche Arbeitsrecht und die entsprechenden Vergütungen", erklärte Stiftungsvorstand Prälat Michael Brock laut einer Mitteilung der Stiftung Liebenau. Der Vorstand der Stiftung habe Anfang November entsprechend entschieden.
Für die Mitarbeiter würden damit künftig die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas gelten, wie bereits in anderen Unternehmen im Stiftungsverbund. "Die AVR sind der verbindliche Rahmen, den die Gewerkschaft fordert", so Brock. Die Vergütungen richten sich in den AVR in der Regel nach denen im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes. Auch die Grundforderung der Mitarbeitenden nach einer Gleichbehandlung mit den Kollegen im Schwesterunternehmen Liebenau Lebenswert Alter seien damit erfüllt.
Die Tarifverhandlungen für die Liebenau Leben im Alter seien Anfang November abgebrochen worden, weil die Gewerkschaft die angebotene Gleichbehandlung nicht akzeptiert hatte, so die Stiftung Liebenau. Wären jedoch die Forderungen der Gewerkschaft erfüllt worden, hätte das zur Folge gehabt, dass die Mitarbeitenden der Liebenau Leben im Alter besser bezahlt worden wären als die nach AVR beschäftigten Mitarbeitenden. Für das Jahr 2020 werde es eine weitere Einmalzahlung an alle Mitarbeitenden geben, versprach die Stiftung Liebenau.
Bezahlung und Arbeitsbedingungen der rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas werden in weiten Teilen durch das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt. Ein Tarifvertrag bei der Liebenau Leben im Alter gGmbH wäre laut ver.di der bundesweit erste in einer Caritas-Einrichtung gewesen.