sozial-Branche

Corona

Unterschiedliche Kostenerstattung bei Schnelltests



Pflegefachverbände rügen die unterschiedliche Kostenerstattung für Corona-Schnelltests in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Krankenhäuser sollten zunächst mit 12 Euro Personalkosten pro Test eine doppelt so hohe Erstattung bekommen wie Pflegeeinrichtungen, berichtete der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) am 18. November. Dann wurde mit der GKV eine Erhöhung der Sätze für die Pflegeeinrichtungen nachverhandelt, hieß es. Zwar gebe es jetzt pauschal neun Euro für den Personalaufwand je Test, doch der Unmut über die schlechte Behandlung der Pflegebranche bleibe.

Aufwand identisch

"Eine derartige Besserstellung der Krankenhäuser ist ein krasses Signal für die Pflegeeinrichtungen", sagte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes der Anbieter sozialer Dienste (bpa) am 13. November, also noch vor der Anhebung: "Der Aufwand für einen Schnelltest ist in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten mindestens genauso hoch wie in den Krankenhäusern."

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bestätigte eine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband und präzisierte die Zahlen: Es wurde für die Kliniken ein Preis von insgesamt 18,82 Euro je Schnelltest verhandelt. Der setze sich zusammen aus 8,02 Euro für die ärztliche Abstrichleistung und 10,80 Euro Laborkosten, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der GKV-Spitzenverband antwortete auf die Anfrage, wie sich die unterschiedlich hohe Kostenerstattung erkläre, nicht. In der Vereinbarung mit den Pflegeheimen, die dem epd vorliegt, heißt es, die Personalkosten "sind pauschal in Höhe von neun Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig". Für die Materialkosten je Kit gibt es maximal sieben Euro.

Stundenpauschale nicht ausreichend

Der DEVAP begrüße grundsätzlich die Nutzung der Schnelltests, sagte Vorsitzender Wilfried Wesemann. Scharf kritisierte er jedoch "das zähe Ringen um eine auskömmliche Pauschale pro Testung". Ein Test dauere etwa 20 Minuten, also könnten bei sachgerechter Durchführung in einer Stunde im stationären Bereich drei Tests stattfinden. Im ambulanten Bereich seien aufgrund der Wege zwischen den Einsatzorten sogar nur maximal zwei Tests in der Stunde machbar: "Das bedeutet eine Stundenpauschale in Höhe von 18 Euro, damit kann keine Fachkraft bezahlt werden."

Diese Pauschale widerspricht laut Wesemann ausdrücklich den Bestrebungen im Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021, die beruflich Pflegenden zu stärken, indem nur ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die nach Tarif entlohnen.



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